27.01.2017Die Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts ermöglicht, dass in diesem Jahr in sechs europäischen Gründungsstaaten die politischen Weichen neu gestellt werden. Hans H. Stein, EU-Experte der Stiftung für die Freiheit, über die Beweggründe der italienischen Richter und die Auswirkungen auf die politische Landschaft im Land.
Für den früheren italienischen Regierungschef Matteo Renzi sei das politische System Italiens der größte Hemmschuh für Reformen und Wandel gewesen, erläuterte Stein. Er wollte das Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer ändern und den Senat entmachten. Über Letzteres sei Renzi gestolpert als das Verfassungsreferendum Ende 2016 abgelehnt wurde. Ersteres beschäftigte nun den Kassationsgerichtshof in Rom, das Verfassungsgericht des Landes, führte der Stiftungsexperte aus.
Die Verfassungsrichter hätten gegen das neue Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer grundsätzlich keine Einwände, betonte Stein. Für den Senat solle das bisherige Wahlrecht für Senatswahlen gelten. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es also auch künftig in Italien Koalitionsregierungen geben. Dabei ist sogar das Verhältniswahlrecht gestärkt worden", verdeutlichte Stein. Vielleicht biete diese Entwicklung sogar Chancen für liberale Kräfte, sich neu zu positionieren und die Drei-Prozent-Hürde zu überwinden.
Verfassungsgericht ermöglicht Neuwahlen in Italien
Wahlzettel mit KugelschreiberDie Entscheidung des italienischen Verfassungsgerichts ermöglicht, dass in diesem Jahr in sechs europäischen Gründungsstaaten die politischen Weichen neu gestellt werden. Hans H. Stein, EU-Experte der Stiftung für die Freiheit, über die Beweggründe der italienischen Richter und die Auswirkungen auf die politische Landschaft im Land.
Für den früheren italienischen Regierungschef Matteo Renzi sei das politische System Italiens der größte Hemmschuh für Reformen und Wandel gewesen, erläuterte Stein. Er wollte das Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer ändern und den Senat entmachten. Über Letzteres sei Renzi gestolpert als das Verfassungsreferendum Ende 2016 abgelehnt wurde. Ersteres beschäftigte nun den Kassationsgerichtshof in Rom, das Verfassungsgericht des Landes, führte der Stiftungsexperte aus.
Die Verfassungsrichter hätten gegen das neue Wahlrecht für die Abgeordnetenkammer grundsätzlich keine Einwände, betonte Stein. Für den Senat solle das bisherige Wahlrecht für Senatswahlen gelten. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es also auch künftig in Italien Koalitionsregierungen geben. Dabei ist sogar das Verhältniswahlrecht gestärkt worden", verdeutlichte Stein. Vielleicht biete diese Entwicklung sogar Chancen für liberale Kräfte, sich neu zu positionieren und die Drei-Prozent-Hürde zu überwinden.
Lesen Sie hier den vollständigen Bericht.