03.03.2014Warteschleifen zu Sonderpreisen nicht mehr zulässig – Verbraucher können Verstöße melden.
Schwarz-Gelb stärkt die Rechte der Verbraucher weiter: Mit der zweiten Stufe der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die zum 1. Juni 2013 in Kraft tritt, gehören teure Warteschleifen endgültig der Vergangenheit an. Erlaubt sind Warteschleifen nur noch bei Gratisrufnummern, zu Festpreisen oder zum üblichen Orts- oder Mobiltarif. Telefonkunden können der Bundesnetzagentur Verstöße per Email melden.
Wesentliche verbraucherfreundliche Regelungen bei Telefonie und Internet gelten bereits seit 2012. So sind Call-by-Call Anbieter verpflichtet, bei Gesprächsbeginn den genauen Preis der Verbindung anzusagen. Bestehende Festnetz-, Mobilfunk- oder Internetverträge können bei Umzug mitgenommen werden. Der Anbieter kann für den Wechsel höchstens eine Gebühr in Höhe eines Neuanschlusses verlangen. Bei Wechsel des Anbieters darf der Anschluss nicht länger als einen Tag unterbrochen sein.
Telefon-Abzocke endgültig beendet
Warteschleifen zu Sonderpreisen nicht mehr zulässig – Verbraucher können Verstöße melden.
Schwarz-Gelb stärkt die Rechte der Verbraucher weiter: Mit der zweiten Stufe der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die zum 1. Juni 2013 in Kraft tritt, gehören teure Warteschleifen endgültig der Vergangenheit an. Erlaubt sind Warteschleifen nur noch bei Gratisrufnummern, zu Festpreisen oder zum üblichen Orts- oder Mobiltarif. Telefonkunden können der Bundesnetzagentur Verstöße per Email melden.
Wesentliche verbraucherfreundliche Regelungen bei Telefonie und Internet gelten bereits seit 2012. So sind Call-by-Call Anbieter verpflichtet, bei Gesprächsbeginn den genauen Preis der Verbindung anzusagen. Bestehende Festnetz-, Mobilfunk- oder Internetverträge können bei Umzug mitgenommen werden. Der Anbieter kann für den Wechsel höchstens eine Gebühr in Höhe eines Neuanschlusses verlangen. Bei Wechsel des Anbieters darf der Anschluss nicht länger als einen Tag unterbrochen sein.
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