20.09.2013Verbraucher sind künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet, am Telefon und bei überteuerten Abmahnungen geschützt. So kommen Gewinnspielverträge nicht mehr einfach am Telefon zustande, sondern müssen schriftlich abgeschlossen werden. Für Abmahnungen privater Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstößen gibt es eine Gebühren-Obergrenze. Damit komme „erstmals ein effektiver Abmahndeckel ins Gesetzblatt“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Derzeit verschicken viele Anwälte Abmahnungen an Tausende Internet-Nutzer in Deutschland. Beanstandet werden meist Urheberrechtsverstöße beim Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerprogrammen - verbunden mit Gebührenforderungen, die schnell 500 Euro und mehr ausmachen. Für erste Abmahnungen gilt künftig ein Limit, das bei knapp 148 Euro liegt. Davon sind nur bei „besonderen Umständen“ Abweichungen möglich, die dann auch zu begründen sind. „Außerdem können Verbraucher künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Unerwünschte Werbeanrufe überrumpeln die Bürger und sie gehen ohne längeres Überlegen auf Geschäfte ein. Am häufigsten geht es dabei um Gewinnspiele, wie die Verbraucherzentralen beobachteten. Am Telefon kommt ein Vertrag künftig aber nicht mehr zustande - er muss schriftlich per Fax, Brief oder Mail geschlossen werden. Die Bußgelder bei Verstößen steigen von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro. Dies gilt auch, wenn am anderen Ende der Leitung kein Mensch sitzt, sondern ein Computer anruft.
Im Auftrag von Unternehmen fordern Inkassofirmen Geld bei vermeintlichen Schuldnern für offene Rechnungen ein. Dabei wissen manche Angeschriebene nichts von einem angeblichen Geschäftsabschluss. Viele lassen sich aber beeindrucken und zahlen trotzdem. Vorgeschrieben sind künftig klare Informationen, für wen ein Geldeintreiber arbeitet, worauf die Forderung beruht und wie sich die Kosten zusammensetzen. Zudem werden die Bußgeldhöchstsätze für falsche Inkassoschreiben bei Inkasso-Firmen von 5.000 auf 50.000 Euro angehoben. Die Branche soll auch strenger beaufsichtigt werden.
Die Neuregelungen sind Teil eines Gesetzespaketes, das der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Die Gesetze sollen voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten; Neuregelungen für Inkasso-Schreiben sollen ab dem kommenden Jahr gelten.
Regeln gegen Telefon-Abzocke und Abmahnungen verschärft
Telefonhörer: Schutz vor unlauterer Telefonwerbung verbessertVerbraucher sind künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet, am Telefon und bei überteuerten Abmahnungen geschützt. So kommen Gewinnspielverträge nicht mehr einfach am Telefon zustande, sondern müssen schriftlich abgeschlossen werden. Für Abmahnungen privater Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstößen gibt es eine Gebühren-Obergrenze. Damit komme „erstmals ein effektiver Abmahndeckel ins Gesetzblatt“, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Schutz vor überteuerten Massenabmahnungen
Derzeit verschicken viele Anwälte Abmahnungen an Tausende Internet-Nutzer in Deutschland. Beanstandet werden meist Urheberrechtsverstöße beim Herunterladen von Musik, Filmen oder Computerprogrammen - verbunden mit Gebührenforderungen, die schnell 500 Euro und mehr ausmachen. Für erste Abmahnungen gilt künftig ein Limit, das bei knapp 148 Euro liegt. Davon sind nur bei „besonderen Umständen“ Abweichungen möglich, die dann auch zu begründen sind. „Außerdem können Verbraucher künftig nicht mehr an einem beliebigen Gericht verklagt werden, sondern nur noch an ihrem Wohnsitz“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
Maßnahmen gegen unlautere Telefonwerbung
Unerwünschte Werbeanrufe überrumpeln die Bürger und sie gehen ohne längeres Überlegen auf Geschäfte ein. Am häufigsten geht es dabei um Gewinnspiele, wie die Verbraucherzentralen beobachteten. Am Telefon kommt ein Vertrag künftig aber nicht mehr zustande - er muss schriftlich per Fax, Brief oder Mail geschlossen werden. Die Bußgelder bei Verstößen steigen von 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro. Dies gilt auch, wenn am anderen Ende der Leitung kein Mensch sitzt, sondern ein Computer anruft.
Neuregelungen bei Inkasso-Schreiben
Im Auftrag von Unternehmen fordern Inkassofirmen Geld bei vermeintlichen Schuldnern für offene Rechnungen ein. Dabei wissen manche Angeschriebene nichts von einem angeblichen Geschäftsabschluss. Viele lassen sich aber beeindrucken und zahlen trotzdem. Vorgeschrieben sind künftig klare Informationen, für wen ein Geldeintreiber arbeitet, worauf die Forderung beruht und wie sich die Kosten zusammensetzen. Zudem werden die Bußgeldhöchstsätze für falsche Inkassoschreiben bei Inkasso-Firmen von 5.000 auf 50.000 Euro angehoben. Die Branche soll auch strenger beaufsichtigt werden.
Die Neuregelungen sind Teil eines Gesetzespaketes, das der Bundesrat am Freitag verabschiedet hat. Die Gesetze sollen voraussichtlich noch im Herbst in Kraft treten; Neuregelungen für Inkasso-Schreiben sollen ab dem kommenden Jahr gelten.