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Polen muss zum Rechtsstaat zurückkehren

Die EU-Kommission ergreift Maßnahmen gegen PolenDie EU-Kommission ergreift Maßnahmen gegen Polen
21.12.2017

Die EU-Kommission geht gegen die Untergrabung von Rechtsstaatlichkeit in Polen vor. Das eingeleitete Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages dürfe nicht nur ein Lippenbekenntnis sein, mahnt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit. "Nicht nur die EU, sondern auch die geschäftsführende Bundesregierung muss gegenüber Polen eine Rückkehr zum Rechtsstaat einfordern, bilateral, wirtschaftspolitisch, im Rahmen der Europapolitik, auf allen Ebenen", unterstreicht sie.

Leutheusser-Schnarrenberger sieht das Fundament Europas durch die Verletzung zentraler Grundsätze im Laufe der Populismuswelle in mehreren osteuropäischen Staaten bedroht. "Die faktische Abschaffung des Rechtsstaats in Polen und in Ungarn, seine Gefährdung in Rumänien und in Österreich braucht ein klares Zeichen von Politik und Zivilgesellschaft", fordert sie. Falsche Rücksichtnahme an dieser Front wäre fatal, denn Rechtsstaat und Demokratie seien nicht verhandelbar, macht sie klar.

Die EU sei letztendlich ein gemeinsamer Werteverbund und kein loser Wirtschaftsklub, in dem sich jedes Mitglied eigene Regeln aussuchen könne, so Leutheusser-Schnarrenberger weiter: "Mit dem Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 hat die Republik Polen diese Spielregeln akzeptiert, die sie nun mit dem Umbau des Justizsystems missachtet." Wenn souveräne Staaten in einem Staatenverbund wie der EU mitwirken wollten, müssten sie jedoch all deren Regeln und Entscheidungen achten. "Ich bin es leid, dass dies immer wieder mit dem haltlosen Vorwurf eines angeblich westlichen Werteimperialismus verächtlich abgetan wird", kritisiert sie. (ch)

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