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Mindestlohn erweist sich als bürokratisch und praxisfern

Hans-Ulrich RülkeHans-Ulrich Rülke findet das Mindestlohn-Gesetz bürokratisch, praxisfern und schädlich.
27.03.2015

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohn-Gestz in Kraft getreten. Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hat eine erste Bilanz gezogen. Nach Umfragen bei Verbänden und Betrieben habe sich das Gesetz als „bürokratisch, praxisfern und schädlich“ erwiesen, sagte Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke am Donnerstag in Stuttgart. Für größere Betriebe sei der Mindestlohn kein Problem, „kleinere und mittelständische Unternehmen aber haben bei der Umsetzung erhebliche Schwierigkeiten“, erklärte der sozialpolitische Sprecher der FDP, Jochen Haußmann.

Das Gesetz sei eine wirklichkeitsfremde, eine Kosten steigernde, eine existenz- und Arbeitsplatz gefährdende Regelung, findet die FDP. Besonders im Bereich der Gastronomie seien die Regelungen nicht flexibel genug. Das habe etwa der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) auf Anfrage bestätigt. Im saisonalen Betrieb oder bei besonderen Anlässen stoße die Arbeitszeitenregelung an ihre Grenzen. Auch andere Branchen, wie etwa die Landwirtschaft, könnten sich einen Mindestlohn nicht leisten und seien zudem mit der Dokumentationspflicht überfordert.

Die Landesregierung habe auf eine FDP-Anfrage, Einfluss auf die Bundesregierung für Änderungen auszuüben, verlegen reagiert. Zwar sei das Unbehagen gegenüber der Regelungen insgesamt zu spüren. „Die Landesregierung überlässt die Sache dem Bund“, kritisierte Rülke, ignoriere die Rückmeldung der Verbände und hätte sich „die Konsequenzen früher überlegen müssen“.

Die FDP fordere eine Lockerung der Dokumentationspflicht, zudem sollten bestimmte Branchen aus der Regelung ausgenommen werden. „Niemand wird daran gehindert, mehr zu zahlen als den Mindestlohn. Aber dafür braucht er den Gesetzgeber nicht“, sagte Rülke.

 

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