FDPUN-Resolution

Menschenrechte gelten online und offline

29.01.2014

Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (UNO) hat die unter Federführung Deutschlands und Brasiliens ausgearbeitete UN-Resolution gegen Internetüberwachung verabschiedet. Die im Lichte der Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA eingebrachte Resolution erkennt erstmals ausdrücklich an, dass Menschenrechte online genauso gelten wie offline.

Der deutsche UN-Botschafter Peter Wittig zeigte sich zufrieden mit der Abstimmung: "Zum ersten Mal stellt diese Resolution im Rahmen der Vereinten Nationen fest, dass die gleichen Rechte, die Menschen offline haben, auch online geschützt werden müssen." Der Text mache außerdem deutlich, dass "ungesetzliche und willkürliche Überwachung" die Rechte auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit verletzen können.

Außenminister Guido Westerwelle hatte zuvor betont, das Geschäft der digitalen Kommunikation benötige globale Datenschutzstandards. "Wir streben mit der Initiative ein breites internationales Bündnis für einen zeitgemäßen Schutz der Privatsphäre und Freiheitsrechte an", erklärte der Liberale.

Die von Deutschland und Brasilien initiierte Resolution fordert die UN-Mitgliedsstaaten auf, ihre Überwachungsmaßnahmen daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den Menschenrechten vereinbar sind. Außerdem weist sie auf mögliche Rechts­verletzungen durch Spähprogramme von Geheimdiensten im Ausland hin.

Viele Staaten und Nichtregierungsorganisationen (NRO) werten das Papier als wichtiges Signal für die Durchsetzung der Menschenrechte im digitalen Zeitalter.

Deutschland und Brasilien erreichten zudem, dass UN-Menschenrechtskommissarin Navi Pillay im kommenden Jahr einen Bericht über geheimdienstliche Überwachungsprogramme und den Schutz der Privatsphäre vorlegen soll. Damit bleibt das Thema auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen.

Die Spionage-Allianz „Five Eyes“, der neben den USA auch Großbritannien, Kanada, Australien und Neuseeland angehören, konnte den Resolutionsentwurf in einigen Passagen allerdings verwässern. In der ursprünglichen Version hätte sich die Vollversammlung beispielsweise „zutiefst besorgt“ über „Menschenrechtsverletzungen“ als Folge der massenhaften Überwachung von Kommunikationsdaten gezeigt, hieß es. Im abschließenden Textentwurf ist dagegen nur noch von „negativen Auswirkungen“ die Rede, die diese Spähprogramme auf die „Ausübung der Menschenrechte“ haben könnten.

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