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Schuldspruch für Nawalny belegt besorgniserregende Entwicklung

Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf Lambsdorff
08.02.2017

Der Kreml-Kritiker Alexej Nawalny ist von einem russischen Gericht wegen Unterschlagung verurteilt worden. Der Prozess sei allerdings vermutlich politisch motiviert gewesen, kritisierte Alexander Graf Lambsdorff, Vizepräsident des Europaparlaments. Er schloss sich damit der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an. "Gerade deshalb muss die Bundesregierung jetzt darauf drängen, dass Alexej Nawalny einen fairen und transparenten Berufungsprozess bekommt", forderte Lambsdorff.

Die russische Strafjustiz dürfe nicht für politische Interessen missbraucht werden, stellte der Freidemokrat klar. Auch die russischen Präsidentschaftswahlen 2018 dürften nicht zum politischen Theater werden. Lambsdorff unterstrich: "Wenn Russland den Aufbruch aus der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Stagnation schaffen will, muss es die politischen Freiheiten seiner Bürger schützen und das Recht auf politische Betätigung, Opposition und Meinungsfreiheit garantieren."

Für die Freien Demokraten sei eine wachsende und dynamische Wirtschaft ohne eine freie Gesellschaft undenkbar. "Wer das eine aufs Spiel setzt, wird am Ende beides verlieren", warnte Lambsdorff.

Hintergrund

Das Oberste Gericht hatte das erste Urteil im Fall Nawalny gekippt, bei dem der Unternehmer zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war, und eine Neuverhandlung anberaumt. Nawalny, der als regierungskritischer Blogger insbesondere die Korruption angeprangert hatte, will bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr gegen den amtierenden Präsidenten Wladimir Putin antreten. Durch die Verurteilung könnte er allerdings von der Kandidatur ausgeschlossen sein.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Anfang Februar die zahlreichen Verhaftungen von Nawalny als Willkür verurteilt und ihm eine Entschädigung in Höhe von 64.000 Euro zugesprochen.

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