FDPFremde Federn

Kritik am neuen Kulturgutschutzgesetz

ZeitungsstapelPeter Raue schreibt über das neue Kulturgutschutzgesetz
11.08.2015

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sorgt mit ihrem Gesetz zum Schutz von Kulturgütern für helle Empörung. FDP-Chef Christian Lindner wertet den Entwurf als KulturgutENTEIGNUNGSgesetz. Für ihn ist das der nächste "Freiheitseingriff der GroKo".  Der Rechtsanwalt und Kunstexperte Peter Raue erklärt im Tagesspiegel, warum es Proteste hagelt.  Sein Urteil: "Dieses Gesetz ist der beispiellose Versuch, dem Staat den Zugriff auf alle jene Arbeiten mit leichter Hand und wenig Geld zu ermöglichen, die er – aus welchen Gründen auch immer – dem öffentlichen Besitz einverleiben will."

Kulturstaatsministerin Monika Grütters sieht sich derzeit mit einem Desaster konfrontiert. Mit ihrem Gesetz zum Schutz von Kulturgütern hat sie eine ganze Phalanx von Galeristen, Kunsthändlern und Sammlern gegen sich aufgebracht. Sie sehen ihr Recht auf einen freien Handel mit Kunstwerken beschnitten, manche sprechen gar von Enteignung.

Hauptstreitpunkt ist die Vorschrift, "national wertvolles Kulturgut" unter Schutz zu stellen und damit dessen Abwanderung ins Ausland zu verhindern. Offenbar wolle Grütters dem Staat einen vergünstigten Zugriff auf die für ihn relevanten Kulturgüter verschaffen, heißt es in einem Offenen Brief, den mehr als 250 Kunsthändler und Sammler veröffentlichten.

Die Enteignung des kulturellen privaten Besitzes wird legalisiert

Der Rechtsanwalt und Kunstexperte Peter Raue erklärt in seinem Gastbeitrag für den Tagesspiegel im Detail, welche Auswirkungen das Gesetz haben könnte. Er schreibt: "Mit dem geplanten Gesetz soll nunmehr die Enteignung des kulturellen privaten Besitzes legalisiert werden. Paragraf 6 des geplanten Gesetzes lautet: 'Nationales Kulturgut als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands unterliegt dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet.'"

Raue verweist auch auf die "die Pflicht der Besitzer, den Kulturgutschützern der Länder sowie 'sachverständigen Personen den Zutritt zu Wohnungen oder Gebäuden, in denen das Kulturgut verwahrt wird, zu ermöglichen'. In schöner Offenheit heißt es im Gesetz: 'Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung … wird insofern eingeschränkt.'

Hier geht es zum Beitrag im Tagesspiegel.

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