FDPKulturgutschutzgesetzDeutschlands Kunstmarkt wird ausgetrocknet
Hermann Otto Solms übt scharfe Kritik am geplanten Kulturgutschutzgesetz21.12.2015Der Gesetzentwurf zum "Schutz" von Kulturgut in Deutschland: Ist das politische Kunst, oder kann das weg? Im Gastbeitrag für den "Weser-Kurier" stellt FDP-Präsidiumsmitglied Hermann Otto Solms klar: Das Konzept war "von Anfang an falsch begründet und handwerklich wie inhaltlich schlecht gemacht". Der Freidemokrat warnt vor gravierenden Folgen für den Kunstmarkt in Deutschland, weil der Handel von Kunst- und Kulturgütern ins Ausland verdrängt werde. "Ein Schaden für die gesamte Kulturlandschaft Deutschlands", konstatiert Solms.
Die Kulturstaatsministerin behaupte, mit dem novellierten Gesetz Kulturgüter von national herausragender Bedeutung unter Schutz stellen zu wollen. "Doch in Wirklichkeit soll der Handel aller Kulturgüter ab einem gewissen Wert zustimmungspflichtig werden", erklärt Solms. Insgesamt erwecke das Gesetz den Verdacht, dass im großen Stil Informationen über den Privatbesitz in Deutschland gesammelt werden sollten, um sich Zugriff auf privates Eigentum zu verschaffen.
"Das ist das genaue Gegenteil von dem, was wir in Deutschland und Europa unter freiem Handel verstehen und wie wir diesen praktizieren", unterstreicht der Freidemokrat. Einen so wichtigen Bereich wie den der Kulturgüter renationalisieren zu wollen, sei aus europa- wie ordnungspolitischen Gründen völlig unakzeptabel. "Wir haben ein Gesetz aus dem Jahre 1955, das mit seinem Listenprinzip völlig ausreichend ist", verdeutlicht Solms. "Darüber hinausgehende Regelungen führen dazu, dass der Kunstmarkt hierzulande ausgetrocknet wird."
Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.
Der Gesetzentwurf zum „Schutz“ von Kulturgut war von Anfang an falsch begründet und handwerklich wie inhaltlich schlecht gemacht. Er will Kulturgüter von national herausragender Bedeutung angeblich unter Schutz stellen. Doch in Wirklichkeit soll der Handel aller Kulturgüter ab einem gewissen Wert zustimmungspflichtig werden. Der Kunstmarkt in Deutschland würde zerstört, der Handel von Kunst- und Kulturgütern ins Ausland verdrängt. Ein Schaden für die gesamte Kulturlandschaft Deutschlands.
Die Geister, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters gerufen hat, wird sie nun nicht mehr los. Die Bundesländer wollen sogar noch schärfere Regelungen. Obwohl Grütters mit ihrem umstrittenen wie unnötigen Gesetz den Stein selbst ins Rollen brachte, appellierte sie an die Länder, eine Verschärfung zu vermeiden. Die Ländern wollen etwa keinen externen Sachverständigenrat, sondern die alleinige Entscheidungshoheit – und zwar durch Verwaltungsbeamte statt durch Kunstexperten. Den damit verbundenen Mehraufwand wollen sie sich großzügig entschädigen lassen. Zeitliche Fristen zum Beispiel für Ausfuhrgenehmigungen wollen sie streichen. Sammler und Händler wissen damit nicht, ob oder wann sie mit Kunstwerken handeln können. Eine Beteiligung an Auktionen und Messen wird dadurch unmöglich. Die Länder beweisen damit nur eines: Es geht ihnen in erster Linie um die Stärkung ihres Einflusses, nicht um den Schutz der Kulturgüter.
Insgesamt erweckt das Gesetz den Verdacht, dass im großen Stil Informationen über den Privatbesitz in Deutschland gesammelt werden sollen, um sich Zugriff auf privates Eigentum zu verschaffen. Nicht zuletzt ist das Gesetz ein kompletter Paradigmenwechsel. Bisher können Kulturgüter frei gehandelt werden. Es sein denn, es sind ganz herausragende Gegenstände, die auf einer speziellen Liste unter Schutz stehen. In Zukunft sollen alle Kulturgüter ab einem gewissen Wert Deutschland nur noch verlassen dürfen, wenn Landesbeamte dem zustimmen.
Das ist das genaue Gegenteil von dem, was wir in Deutschland und Europa unter freiem Handel verstehen und wie wir diesen praktizieren. Wir verhandeln einerseits sogar über ein Freihandelsabkommen mit den USA. Andererseits wollen wir einen so wichtigen Bereich wie den der Kulturgüter nicht nur renationalisieren, sondern sogar länderspezifischen Interessen unterwerfen. Das ist aus europa- wie ordnungspolitischen Gründen völlig unakzeptabel. Wir haben ein Gesetz aus dem Jahre 1955, das mit seinem Listenprinzip völlig ausreichend ist. Darüber hinausgehende Regelungen führen dazu, dass der Kunstmarkt hierzulande ausgetrocknet wird. Deutschland könnte sich vielmehr an besseren Modellen des Kulturgutschutzes orientieren. Diese gibt es etwa in England, Frankreich, in den Niederlanden und auch in Belgien.
Deutschlands Kunstmarkt wird ausgetrocknet
Hermann Otto Solms übt scharfe Kritik am geplanten KulturgutschutzgesetzDer Gesetzentwurf zum "Schutz" von Kulturgut in Deutschland: Ist das politische Kunst, oder kann das weg? Im Gastbeitrag für den "Weser-Kurier" stellt FDP-Präsidiumsmitglied Hermann Otto Solms klar: Das Konzept war "von Anfang an falsch begründet und handwerklich wie inhaltlich schlecht gemacht". Der Freidemokrat warnt vor gravierenden Folgen für den Kunstmarkt in Deutschland, weil der Handel von Kunst- und Kulturgütern ins Ausland verdrängt werde. "Ein Schaden für die gesamte Kulturlandschaft Deutschlands", konstatiert Solms.
Die Kulturstaatsministerin behaupte, mit dem novellierten Gesetz Kulturgüter von national herausragender Bedeutung unter Schutz stellen zu wollen. "Doch in Wirklichkeit soll der Handel aller Kulturgüter ab einem gewissen Wert zustimmungspflichtig werden", erklärt Solms. Insgesamt erwecke das Gesetz den Verdacht, dass im großen Stil Informationen über den Privatbesitz in Deutschland gesammelt werden sollten, um sich Zugriff auf privates Eigentum zu verschaffen.
"Das ist das genaue Gegenteil von dem, was wir in Deutschland und Europa unter freiem Handel verstehen und wie wir diesen praktizieren", unterstreicht der Freidemokrat. Einen so wichtigen Bereich wie den der Kulturgüter renationalisieren zu wollen, sei aus europa- wie ordnungspolitischen Gründen völlig unakzeptabel. "Wir haben ein Gesetz aus dem Jahre 1955, das mit seinem Listenprinzip völlig ausreichend ist", verdeutlicht Solms. "Darüber hinausgehende Regelungen führen dazu, dass der Kunstmarkt hierzulande ausgetrocknet wird."
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Der Gesetzentwurf zum „Schutz“ von Kulturgut war von Anfang an falsch begründet und handwerklich wie inhaltlich schlecht gemacht. Er will Kulturgüter von national herausragender Bedeutung angeblich unter Schutz stellen. Doch in Wirklichkeit soll der Handel aller Kulturgüter ab einem gewissen Wert zustimmungspflichtig werden. Der Kunstmarkt in Deutschland würde zerstört, der Handel von Kunst- und Kulturgütern ins Ausland verdrängt. Ein Schaden für die gesamte Kulturlandschaft Deutschlands.
Die Geister, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters gerufen hat, wird sie nun nicht mehr los. Die Bundesländer wollen sogar noch schärfere Regelungen. Obwohl Grütters mit ihrem umstrittenen wie unnötigen Gesetz den Stein selbst ins Rollen brachte, appellierte sie an die Länder, eine Verschärfung zu vermeiden. Die Ländern wollen etwa keinen externen Sachverständigenrat, sondern die alleinige Entscheidungshoheit – und zwar durch Verwaltungsbeamte statt durch Kunstexperten. Den damit verbundenen Mehraufwand wollen sie sich großzügig entschädigen lassen. Zeitliche Fristen zum Beispiel für Ausfuhrgenehmigungen wollen sie streichen. Sammler und Händler wissen damit nicht, ob oder wann sie mit Kunstwerken handeln können. Eine Beteiligung an Auktionen und Messen wird dadurch unmöglich. Die Länder beweisen damit nur eines: Es geht ihnen in erster Linie um die Stärkung ihres Einflusses, nicht um den Schutz der Kulturgüter.
Insgesamt erweckt das Gesetz den Verdacht, dass im großen Stil Informationen über den Privatbesitz in Deutschland gesammelt werden sollen, um sich Zugriff auf privates Eigentum zu verschaffen. Nicht zuletzt ist das Gesetz ein kompletter Paradigmenwechsel. Bisher können Kulturgüter frei gehandelt werden. Es sein denn, es sind ganz herausragende Gegenstände, die auf einer speziellen Liste unter Schutz stehen. In Zukunft sollen alle Kulturgüter ab einem gewissen Wert Deutschland nur noch verlassen dürfen, wenn Landesbeamte dem zustimmen.
Das ist das genaue Gegenteil von dem, was wir in Deutschland und Europa unter freiem Handel verstehen und wie wir diesen praktizieren. Wir verhandeln einerseits sogar über ein Freihandelsabkommen mit den USA. Andererseits wollen wir einen so wichtigen Bereich wie den der Kulturgüter nicht nur renationalisieren, sondern sogar länderspezifischen Interessen unterwerfen. Das ist aus europa- wie ordnungspolitischen Gründen völlig unakzeptabel. Wir haben ein Gesetz aus dem Jahre 1955, das mit seinem Listenprinzip völlig ausreichend ist. Darüber hinausgehende Regelungen führen dazu, dass der Kunstmarkt hierzulande ausgetrocknet wird. Deutschland könnte sich vielmehr an besseren Modellen des Kulturgutschutzes orientieren. Diese gibt es etwa in England, Frankreich, in den Niederlanden und auch in Belgien.