FDPZweckentfremdungsgesetz

Zweitwohnungen vermieten ist erlaubt

Alexanderplatz / Quelle: ShutterstockAlexanderplatz / Quelle: Shutterstock
09.08.2016

Besitzer einer Zweitwohnung in Berlin dürfen diese an Touristen vermieten, so das Urteil des Verwaltungsgerichts. Drei Wohnungseigentümer hatten geklagt, da ihnen Behörden eine entsprechende Ausnahmegenehmigung verweigert hatten. FDP-Spitzenkandidat Sebastian Czaja begrüßte die Entscheidung: "Die Urteile sind eine weitere schallende Ohrfeige für den Berliner Senat und bestätigen die Position der Berliner FDP, die sich schon früh gegen das sogenannte 'Zweckentfremdungsverbot' ausgesprochen hat."

Unabhängig von der juristischen Bewertung des Gerichts sei das Gesetz aus Sicht der Freien Demokraten der ideologisch motivierte Versuch des Senats, Eigentumsrecht und Berufsfreiheit einzuschränken, erläuterte Czaja. "Was jemand mit seiner Wohnung macht, geht den Senat nichts an", stellte der Freidemokrat klar. Dabei werde das Problem der Wohnungsnot durch das Zweckentfremdungsverbot nicht gelöst. "Bei 160.000 fehlenden Wohnungen und einem jährlichen Neubaubedarf in einer Größenordnung von rund 20.000 Wohnungen sind die knapp 10.000 Ferienwohnungen nicht einmal ein Tropfen auf den heißen Stein", rechnete Czaja vor. Sein Vorschlag: "Stattdessen bedarf es eines Wohnungsbaubeschleunigungsprogramms, das den Wohnungsmarkt auch kurzfristig entlastet."

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