14.05.2005FDP-FraktionInnenpolitik

WISSING: Was für Aktiengesellschaften gilt muss auch für öffentliche Unternehmen gelten

Berlin: Zu der Ankündigung von Bundesjustizministerin Zypries, die Bundesregierung werde noch vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf zur Offenlegung von Managergehältern verabschieden, erklärt der Obmann im Finanzauschuß, Volker WISSING:

Wenn die Bundesregierung die Vorstandsmitglieder von Aktienge-sellschaften zur Offenlegung ihrer Gehälter verpflichtet, muss das auch für öffentliche Unternehmen gelten. Gegen mehr Transparenz bei Vorstandsgehältern ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Maßstäbe müssen aber die gleichen sein. Die Bundesregierung ist in eigener Sache bisher auffalend still gewesen. So läßt die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zu diesem Thema seit Wochen auf sich warten. Die Bundesregierung kann nicht von Privaten eine Offenlegung fordern und bei eigenen Unternehmen die Gehälter der Führungsebene für sich behalten. Je mehr Einblicke die Öffentlichkeit in die bundeseigenen Unternehmen hat, desto seltener kommt es in diesem Bereich zu Auswüchsen in der Bezahlung der Führungsebene. Dieser öffentlichen Kontrolle darf sich die Regierung nicht verschließen. Es wäre falsch, wenn die Bundesregierung Unternehmen in staatlicher Hand gegenüber Privaten künftig besser stellen würde. Nach der von Franz Müntefering angestoßenen Kapitalismusdebatte wäre eine solche Bevorzugung öffentlicher Unternehmen ein verheerendes Signal für private Investoren.

Isabella Pfaff
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