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Vorratsdatenspeicherung darf nicht erlaubt werden

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerSabine Leutheusser-Schnarrenberger behält sich eine Klage vor dem Gerichtshof vor
04.05.2015

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Mitte April seine Pläne zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung präsentiert. Im Interview mit den Berliner Netzpiloten sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, was sie davon hält. Sie springt auch dem Bundesverfassungsgericht bei. Dessen Kritikern gibt sie mit auf den Weg: "Die Politik muss die Verfassung beachten und zwar so, dass das Bundesverfassungsgericht wenig zu tun hat."

Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit hatte die Netzpiloten zu Gast, um ein "heißes Eisen" zu besprechen. Redakteur Tobias Schwarz wollte vom Vorstandsmitglied Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wissen, wie ihre Meinung zum aktuellen Stand der Vorratsdatenspeicherung aussieht.

Die sind ja nicht alle potentielle Terroristen

"Der Ausgangspunkt der gesamten Debatte zur ‪Speicherung dieser Daten ist ja nicht, ob es zu Missbrauch kommt, sondern warum erfasse ich das Telekommunikationsverhalten aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland? Die sind ja nicht alle verdächtig und die sind nicht alle schon möglicherweise potentielle Terroristen", so die klare Antwort der ehemaligen Justizministerin. Sie streicht zudem heraus: "Es gibt überhaupt gar keine Belege und Tatsachenuntersuchungen, die diese Behauptung rechtfertigen und stützen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung jetzt zu deutlich verbesserter Aufklärung von Straftaten führt."

Diese und weitere Standpunkte sehen Sie hier im Video-Interview.

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