15.07.2016Die Verfassungsbeschwerde der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung kommt ins Hauptverfahren. FDP-Vize Wolfgang Kubicki zeigte sich optimistisch, dass die liberalen Argumente überzeugen werden. "Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Eilanträge zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung abschlägig entschieden zu haben. Das Gericht weist selbst darauf hin, dass es eine reine Abwägungsentscheidung ist, die keinen Hinweis auf das Ergebnis in der Hauptsache beinhaltet", gab Kubicki zu bedenken.
Das Gericht habe ausgeführt, dass die Speicherung allein im Rahmen der Eilentscheidung deshalb nicht so gravierend sei, weil der Gesetzgeber für die Verwertung der gespeicherten Daten zumindest gewisse Hürden vorgesehen habe, führte der Freidemokrat aus. Zwar habe das Gericht bedauerlicherweise die Einschätzung der FDP hinsichtlich der Verhinderung der vorläufigen Speicherung nicht mittragen. Die Richter hätten die Klage allerdings zum Anlass genommen, um zu verdeutlichen, dass sie die Verfassungsbeschwerde der Freien Demokraten sehr ernst nähmen. Kubicki unterstrich: "Wir sind sicher, dass wir im Hauptsacheverfahren mit unseren Argumenten durchdringen werden."
Optimistisch ins Hauptsacheverfahren
Wolfgang KubickiDie Verfassungsbeschwerde der FDP gegen die Vorratsdatenspeicherung kommt ins Hauptverfahren. FDP-Vize Wolfgang Kubicki zeigte sich optimistisch, dass die liberalen Argumente überzeugen werden. "Wir bedauern die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Eilanträge zur Verhinderung der Vorratsdatenspeicherung abschlägig entschieden zu haben. Das Gericht weist selbst darauf hin, dass es eine reine Abwägungsentscheidung ist, die keinen Hinweis auf das Ergebnis in der Hauptsache beinhaltet", gab Kubicki zu bedenken.
Das Gericht habe ausgeführt, dass die Speicherung allein im Rahmen der Eilentscheidung deshalb nicht so gravierend sei, weil der Gesetzgeber für die Verwertung der gespeicherten Daten zumindest gewisse Hürden vorgesehen habe, führte der Freidemokrat aus. Zwar habe das Gericht bedauerlicherweise die Einschätzung der FDP hinsichtlich der Verhinderung der vorläufigen Speicherung nicht mittragen. Die Richter hätten die Klage allerdings zum Anlass genommen, um zu verdeutlichen, dass sie die Verfassungsbeschwerde der Freien Demokraten sehr ernst nähmen. Kubicki unterstrich: "Wir sind sicher, dass wir im Hauptsacheverfahren mit unseren Argumenten durchdringen werden."