09.12.2016In Kürze soll der Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Ausweitung der Videoüberwachung ins Kabinett kommen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki lehnt das Vorhaben entschieden ab. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland warnte er, dass der Entwurf bloße Scheinsicherheit verspreche. "Auf der Zielgeraden will die Große Koalition offensichtlich noch ein bisschen innenpolitische Stärke demonstrieren. Das ist nicht nur fachlich arm, sondern auch eine bedenkliche Einschränkung der Bürgerrechte", monierte Kubicki.
Bis heute fehle ein empirischer Nachweis, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum irgendeinen Einfluss auf die Kriminalitätslage habe, erläuterte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende. Vielmehr entstehe ein trügerisches subjektives Sicherheitsgefühl, da angesichts des zunehmenden Rückzugs der Polizei aus der Fläche ein kurzfristiges Einschreiten regelmäßig gar nicht möglich sei.
Ziel des Innenministers ist es, Passagen des Bundesdatenschutzgesetzes zu ändern und damit eine flächendeckendere Videobeobachtung an öffentlichen Orten zu ermöglichen, auch mit mehr privat betriebenen Kameras. Zu den Bedenken gegen die Gesetzesänderung gehört unter anderem die Sorge, dass durch eine Vernetzung privater und öffentlicher Überwachungssysteme mit biometrischer Gesichtserkennung am Ende die Totalüberwachung zustande kommt.
Videoüberwachungspläne bedrohen die Bürgerrechte
Wolfgang Kubicki warnt vor flächendeckender VideoüberwachungIn Kürze soll der Gesetzentwurf des Bundesinnenministers zur Ausweitung der Videoüberwachung ins Kabinett kommen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki lehnt das Vorhaben entschieden ab. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland warnte er, dass der Entwurf bloße Scheinsicherheit verspreche. "Auf der Zielgeraden will die Große Koalition offensichtlich noch ein bisschen innenpolitische Stärke demonstrieren. Das ist nicht nur fachlich arm, sondern auch eine bedenkliche Einschränkung der Bürgerrechte", monierte Kubicki.
Bis heute fehle ein empirischer Nachweis, dass die Videoüberwachung im öffentlichen Raum irgendeinen Einfluss auf die Kriminalitätslage habe, erläuterte der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende. Vielmehr entstehe ein trügerisches subjektives Sicherheitsgefühl, da angesichts des zunehmenden Rückzugs der Polizei aus der Fläche ein kurzfristiges Einschreiten regelmäßig gar nicht möglich sei.
Hintergrund
Ziel des Innenministers ist es, Passagen des Bundesdatenschutzgesetzes zu ändern und damit eine flächendeckendere Videobeobachtung an öffentlichen Orten zu ermöglichen, auch mit mehr privat betriebenen Kameras. Zu den Bedenken gegen die Gesetzesänderung gehört unter anderem die Sorge, dass durch eine Vernetzung privater und öffentlicher Überwachungssysteme mit biometrischer Gesichtserkennung am Ende die Totalüberwachung zustande kommt.