FDPDatenschutzVerteidigen wir die Freiheit gemeinsam
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor entschieden ab21.07.2015Im Gastbeitrag für die "Badischen Neuesten Nachrichten" kritisiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, den Umgang der Bundesregierung mit der NSA-Affäre und verdeutlicht die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten in Deutschland und Europa. Die Freidemokratin macht klar: Statt Massenüberwachung braucht die Gesellschaft mehr Selbstbestimmung des Einzelnen über seine Daten.
Aus heutiger Sicht zeigten das Ausbleiben eines "No-Spy-Abkommens" und der schleppende Fortschritt der Aufklärung, wie wenig das Kanzleramt die NSA-Affäre ernst nehme, konstatiert Leutheusser-Schnarrenberger. "Die jetzige Bundesregierung hat keinerlei ernsthafte Schritte gegenüber den amerikanischen Verantwortlichen unternommen, während wenigstens Frankreich und Brasilien auch diplomatische harte Töne anschlagen", erläutert sie.
Genauso wenig Verständnis hat die Freidemokratin für das Vorhaben der Bundesregierung, trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit der europäischen Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung genau diese wieder einzuführen. "Mit der Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland ohne jeden Anlass und Tatverdacht wird nicht mehr Sicherheit geschaffen, aber tief in die Freiheit eingegriffen", unterstreicht sie. Dabei sei Freiheit kein beliebiges Gut. "Verteidigen wir es gemeinsam, gegebenenfalls auch wieder bei Gericht."
Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.
Als Edward Snowden vor rund zwei Jahren mit seinen Enthüllungen die Weltbühne betrat, war die schwarz-gelbe Koalition bereits kurz vor ihrem Ende. Der FDP gelang es zwar, einen umfangreichen Kabinettsbeschluss auf den Weg zu bringen, der konkrete politische Antworten auf die Totalüberwachung durch die NSA vorschlug, auch auf der europäischen und internationalen Ebene. Aber die Legislaturperiode war fast vorbei und mehr nicht durchsetzbar.
Die Einlassung des damaligen Kanzleramtschefs, die Affäre sei beendet, zeigte schon früh, wie wenig die unionsgeführte Regierungszentrale die NSA-Affäre ernst nahm und es nicht in das Konzept passte, dass gerade die US-amerikanischen Dienste seit Jahren durch Ausschnüffeln und Lauschangriffe auf befreundete Politiker, Industriespionage und Massenüberwachung die deutschen Gesetze und das Grundgesetz verletzten. Das zur allgemeinen Beruhigung in Aussicht gestellte "No-Spy-Abkommen" stellt sich aus heutiger Sicht als Placebo dar. Die jetzige Bundesregierung hat keinerlei ernsthafte Schritte gegenüber den amerikanischen Verantwortlichen unternommen, während wenigstens Frankreich und Brasilien auch diplomatische harte Töne anschlagen.
Mittlerweile ist offenkundig, dass wohl auch der Bundesnachrichtendienst (BND) illegal der NSA zugearbeitet haben soll. Die jetzt geplante Änderung der Rechtsgrundlage für den deutschen BND zielt am Problem vorbei. Es geht vielmehr um die Kontrolle der deutschen Dienste, die radikal umgebaut und verbessert werden muss. Die jetzige Kontrolle ist offenkundig vollkommen unzureichend. Der Bundestag braucht zumindest als ersten Schritt einen Geheimdienstbeauftragten, der ungehinderten Zugang zu allen Akten und Aktivitäten der deutschen Dienste bekommt.
Große Koalition muss die Grundrechte achten
Die Digitalisierung ermöglicht in immer größerem Umfang die Verarbeitung, die Analyse und Vernetzung der Daten von Millionen Menschen. Riesige Datensammlungen erleichtern den Zugriff auf Daten der Bürgerinnen und Bürger. Das politische Gebot der Stunde muss deshalb sein, den Einzelnen in seiner Selbstbestimmung beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu stärken und vor allen Dingen ihn vor dem missbräuchlichen Zugriff auf seine Daten zu bewahren.
Neben einem Recht auf Verschlüsselung der End-zu-End-Kommunikation bedeutet das aber zuallererst, dass staatliche Institutionen nur bei konkreten Anlässen restriktiv personenbezogene Daten verwenden dürfen, um den Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts zu gewährleisten. Dass die Bundesregierung nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Rechtswidrigkeit der europäischen Richtlinie zur anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten genau diese wieder einführen will, ist der absolut verkehrte Weg.
Mit der Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ohne jeden Anlass und Tatverdacht wird nicht mehr Sicherheit geschaffen, aber tief in die Freiheit eingegriffen. Anstatt den Datenschutz deutlich zu stärken, wird es riesige staatlich verordnete Datenberge geben, die quasi zum illegalen Zugriff einladen. Während das Bundesverfassungsgericht und das oberste europäische Gericht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken, schwächt die SPD/CDU/CSU-Koalition diese Grundrechte ohne jeden Grund. Grundrechtsverletzung droht zum Markenzeichen der SPD zu werden, die den Weg zu diesem Gesetz eröffnet hat.
Freiheit ist kein beliebiges Gut. Verteidigen wir es gemeinsam, gegebenenfalls auch wieder bei Gericht.
Verteidigen wir die Freiheit gemeinsam
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnt die Vorratsdatenspeicherung nach wie vor entschieden abIm Gastbeitrag für die "Badischen Neuesten Nachrichten" kritisiert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, den Umgang der Bundesregierung mit der NSA-Affäre und verdeutlicht die Unvereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten in Deutschland und Europa. Die Freidemokratin macht klar: Statt Massenüberwachung braucht die Gesellschaft mehr Selbstbestimmung des Einzelnen über seine Daten.
Aus heutiger Sicht zeigten das Ausbleiben eines "No-Spy-Abkommens" und der schleppende Fortschritt der Aufklärung, wie wenig das Kanzleramt die NSA-Affäre ernst nehme, konstatiert Leutheusser-Schnarrenberger. "Die jetzige Bundesregierung hat keinerlei ernsthafte Schritte gegenüber den amerikanischen Verantwortlichen unternommen, während wenigstens Frankreich und Brasilien auch diplomatische harte Töne anschlagen", erläutert sie.
Genauso wenig Verständnis hat die Freidemokratin für das Vorhaben der Bundesregierung, trotz der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtswidrigkeit der europäischen Richtlinie zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung genau diese wieder einzuführen. "Mit der Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürger in Deutschland ohne jeden Anlass und Tatverdacht wird nicht mehr Sicherheit geschaffen, aber tief in die Freiheit eingegriffen", unterstreicht sie. Dabei sei Freiheit kein beliebiges Gut. "Verteidigen wir es gemeinsam, gegebenenfalls auch wieder bei Gericht."
Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.
Als Edward Snowden vor rund zwei Jahren mit seinen Enthüllungen die Weltbühne betrat, war die schwarz-gelbe Koalition bereits kurz vor ihrem Ende. Der FDP gelang es zwar, einen umfangreichen Kabinettsbeschluss auf den Weg zu bringen, der konkrete politische Antworten auf die Totalüberwachung durch die NSA vorschlug, auch auf der europäischen und internationalen Ebene. Aber die Legislaturperiode war fast vorbei und mehr nicht durchsetzbar.
Die Einlassung des damaligen Kanzleramtschefs, die Affäre sei beendet, zeigte schon früh, wie wenig die unionsgeführte Regierungszentrale die NSA-Affäre ernst nahm und es nicht in das Konzept passte, dass gerade die US-amerikanischen Dienste seit Jahren durch Ausschnüffeln und Lauschangriffe auf befreundete Politiker, Industriespionage und Massenüberwachung die deutschen Gesetze und das Grundgesetz verletzten. Das zur allgemeinen Beruhigung in Aussicht gestellte "No-Spy-Abkommen" stellt sich aus heutiger Sicht als Placebo dar. Die jetzige Bundesregierung hat keinerlei ernsthafte Schritte gegenüber den amerikanischen Verantwortlichen unternommen, während wenigstens Frankreich und Brasilien auch diplomatische harte Töne anschlagen.
Mittlerweile ist offenkundig, dass wohl auch der Bundesnachrichtendienst (BND) illegal der NSA zugearbeitet haben soll. Die jetzt geplante Änderung der Rechtsgrundlage für den deutschen BND zielt am Problem vorbei. Es geht vielmehr um die Kontrolle der deutschen Dienste, die radikal umgebaut und verbessert werden muss. Die jetzige Kontrolle ist offenkundig vollkommen unzureichend. Der Bundestag braucht zumindest als ersten Schritt einen Geheimdienstbeauftragten, der ungehinderten Zugang zu allen Akten und Aktivitäten der deutschen Dienste bekommt.
Große Koalition muss die Grundrechte achten
Die Digitalisierung ermöglicht in immer größerem Umfang die Verarbeitung, die Analyse und Vernetzung der Daten von Millionen Menschen. Riesige Datensammlungen erleichtern den Zugriff auf Daten der Bürgerinnen und Bürger. Das politische Gebot der Stunde muss deshalb sein, den Einzelnen in seiner Selbstbestimmung beim Umgang mit seinen personenbezogenen Daten zu stärken und vor allen Dingen ihn vor dem missbräuchlichen Zugriff auf seine Daten zu bewahren.
Neben einem Recht auf Verschlüsselung der End-zu-End-Kommunikation bedeutet das aber zuallererst, dass staatliche Institutionen nur bei konkreten Anlässen restriktiv personenbezogene Daten verwenden dürfen, um den Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts zu gewährleisten. Dass die Bundesregierung nach der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zur Rechtswidrigkeit der europäischen Richtlinie zur anlasslosen Speicherung der Telekommunikationsverbindungsdaten genau diese wieder einführen will, ist der absolut verkehrte Weg.
Mit der Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ohne jeden Anlass und Tatverdacht wird nicht mehr Sicherheit geschaffen, aber tief in die Freiheit eingegriffen. Anstatt den Datenschutz deutlich zu stärken, wird es riesige staatlich verordnete Datenberge geben, die quasi zum illegalen Zugriff einladen. Während das Bundesverfassungsgericht und das oberste europäische Gericht die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger stärken, schwächt die SPD/CDU/CSU-Koalition diese Grundrechte ohne jeden Grund. Grundrechtsverletzung droht zum Markenzeichen der SPD zu werden, die den Weg zu diesem Gesetz eröffnet hat.
Freiheit ist kein beliebiges Gut. Verteidigen wir es gemeinsam, gegebenenfalls auch wieder bei Gericht.