03.08.2020Wegen der Pandemie müssen Restaurants derzeit persönliche Daten ihrer Gäste sammeln. Auch die Polizei kann auf diese zurückgreifen. Die Freien Demokraten finden das hoch problematisch. Schon zuvor hatten sie hohe Hürden für den Zugriff von Ermittlern auf die Listen verlangt. "Wer seine Daten in dem Glauben preisgibt, dies sei zur Offenlegung von Infektionsketten gedacht, darf sich nicht plötzlich in einer polizeilichen Ermittlung wiederfinden", sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. "Damit wird das Vertrauen der Bevölkerung in den Corona-Schutz zerstört. Die Bürger müssen wissen, was mit ihren Daten passiert, die sie zur Corona-Prävention abgegeben", legt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt nach.
Name, Telefonnummer, Adresse - solche Angaben sollen in Corona-Zeiten beim Café- oder Restaurantbesuch hinterlegt werden. Gesundheitsämter brauchen die Daten zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten. Aber auch die Polizei hat vielerorts Interesse daran, um Straftaten zu verfolgen. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz gab es solche Zugriffe bereits. Grundlage dafür ist die bundesweit geltende Strafprozessordnung. Demnach kann ein Richter anordnen, Gegenstände zu beschlagnahmen, wenn sie für Ermittlungen von Bedeutung sind. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine "Zweckänderung" möglich, heißt es etwa bei der bayerischen Polizei.
Mit Blick auf Äußerungen von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der die Gästelisten zu Ermittlungszwecken nutzen will, erklärt die ehemalige Justizministerin: "Das, was der bayrische Innenminister Hermann fordert, führt zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür - und dazu, dass Bürger falsche Angaben machen. Wir brauchen klare bundesweite Regeln zum Umgang mit Corona-Daten. Sonst untergraben wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Schutzmaßnahmen."
Der Zugriff der Polizei auf solche Listen habe "das Potenzial, das Vertrauen der Bevölkerung in die Corona-Maßnahmen zu erschüttern". Die Hürden zur Verwendung solcher Daten müssten hoch sein, Missbrauch ausschließen und das Vertrauen der Menschen in den Schutz ihrer persönlichen Daten sicherstellen, fordert Kuhle. Auch FDP-Vize Stephan Thomae kritisiert das Vorgehen: "Was unsere Bürgerinnen und Bürger zurecht erwarten, ist, dass ihre Daten nicht einfach zweckentfremdet werden. Alles andere schadet dem Vertrauen und der Akzeptanz, die aber Grundvoraussetzungen sind." In einem Rechtsstaat habe sich der Staat aus dem privaten Umfeld - und dazu gehörten Restaurantbesuche - herauszuhalten. Thomae befürchtet, dass künftig mehr Menschen deswegen Falschangaben machen könnten. Damit würde die ganze Datenerfassung obsolet.
Polizeizugriff auf Corona-Gästelisten führt zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür
Polizeizugriff auf Corona-Gästelisten führt zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür.Wegen der Pandemie müssen Restaurants derzeit persönliche Daten ihrer Gäste sammeln. Auch die Polizei kann auf diese zurückgreifen. Die Freien Demokraten finden das hoch problematisch. Schon zuvor hatten sie hohe Hürden für den Zugriff von Ermittlern auf die Listen verlangt. "Wer seine Daten in dem Glauben preisgibt, dies sei zur Offenlegung von Infektionsketten gedacht, darf sich nicht plötzlich in einer polizeilichen Ermittlung wiederfinden", sagte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle. "Damit wird das Vertrauen der Bevölkerung in den Corona-Schutz zerstört. Die Bürger müssen wissen, was mit ihren Daten passiert, die sie zur Corona-Prävention abgegeben", legt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger jetzt nach.
Name, Telefonnummer, Adresse - solche Angaben sollen in Corona-Zeiten beim Café- oder Restaurantbesuch hinterlegt werden. Gesundheitsämter brauchen die Daten zur Nachverfolgung von möglichen Infektionsketten. Aber auch die Polizei hat vielerorts Interesse daran, um Straftaten zu verfolgen. In Bayern, Hamburg und Rheinland-Pfalz gab es solche Zugriffe bereits. Grundlage dafür ist die bundesweit geltende Strafprozessordnung. Demnach kann ein Richter anordnen, Gegenstände zu beschlagnahmen, wenn sie für Ermittlungen von Bedeutung sind. Auch wenn die Daten grundsätzlich nur für den eigentlichen Zweck genutzt werden dürften, sei für die Aufklärung von Straftaten eine "Zweckänderung" möglich, heißt es etwa bei der bayerischen Polizei.
Mit Blick auf Äußerungen von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU), der die Gästelisten zu Ermittlungszwecken nutzen will, erklärt die ehemalige Justizministerin: "Das, was der bayrische Innenminister Hermann fordert, führt zur Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür - und dazu, dass Bürger falsche Angaben machen. Wir brauchen klare bundesweite Regeln zum Umgang mit Corona-Daten. Sonst untergraben wir das Vertrauen der Bevölkerung in die Schutzmaßnahmen."
Der Zugriff der Polizei auf solche Listen habe "das Potenzial, das Vertrauen der Bevölkerung in die Corona-Maßnahmen zu erschüttern". Die Hürden zur Verwendung solcher Daten müssten hoch sein, Missbrauch ausschließen und das Vertrauen der Menschen in den Schutz ihrer persönlichen Daten sicherstellen, fordert Kuhle. Auch FDP-Vize Stephan Thomae kritisiert das Vorgehen: "Was unsere Bürgerinnen und Bürger zurecht erwarten, ist, dass ihre Daten nicht einfach zweckentfremdet werden. Alles andere schadet dem Vertrauen und der Akzeptanz, die aber Grundvoraussetzungen sind." In einem Rechtsstaat habe sich der Staat aus dem privaten Umfeld - und dazu gehörten Restaurantbesuche - herauszuhalten. Thomae befürchtet, dass künftig mehr Menschen deswegen Falschangaben machen könnten. Damit würde die ganze Datenerfassung obsolet.
Die FDP Saar sieht eine Nutzung von Kontaktdaten aus der Gastronomie für die Polizei kritisch, was laut Presseberichten im Saarland der Fall sein soll. Der Landesvorsitzende Oliver Luksic kritisiert: "Die Gäste müssen darauf Vertrauen können, dass ihre Daten auch nur wie angegeben zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten genutzt werden." Denn eine polizeiliche Nutzung stärke weder das Vertrauen in die sowieso gebeutelte Gastronomie, noch das Vertrauen der Bürger in die Corona-Schutzmaßnahmen. "Offen herum liegende Gästelisten sind problematisch. Wer privat Restaurants und Kneipen besucht, muss in seiner Privatsphäre geschützt bleiben", fordert Luksic. Der Innenminister Bouillon müsse eine Nutzung von Kontaktdaten zur Strafverfolgung untersagen, wenn es kein richterlichen Beschluss dazu gibt.
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