24.11.2016Syrische Kriegsflüchtlinge erhalten kein Asyl: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Praxis der Asylbehörde BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur eingeschränkten Schutz zu gewähren. Die Flucht alleine reicht als Asylgrund nicht aus, urteilte das Gericht. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht das ebenso: "Ausreise und Stellung eines Asylantrages sollten nicht generell als Grund für eine individuelle Verfolgung gewertet werden."
"Es ist richtig, dass unverfolgt ausgereisten Syrern nur subsidiärer Schutz gewährt wird", begrüßte Kubicki das Urteil. Er ergänzte aber: "Selbstverständlich können in Einzelfällen auch die Voraussetzungen für den Flüchtlingsschutz gegeben sein."
Nach Auffassung Kubickis ist es "genauso richtig und rechtlich zulässig", dass hier dann auch der Familiennachzug begrenzt werde, um die Zuwanderung zu steuern. Er mahnt: "Die Sozialdemokraten sollten vor dem Hintergrund des Urteils davon absehen, aus ideologischen Gründen die geltende Rechtslage aufzuweichen."
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Klage einer jungen Syrerin im Prozess um den Schutzstatus für syrische Kriegsflüchtlinge abgewiesen. Nach Ansicht der Richter müssen nicht alle Syrer generell damit rechnen, in ihrer Heimat verfolgt zu werden. "Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte", sagte die Vorsitzende Richterin am OVG Schleswig, Uta Strzyz.
Bundesweit ist es in der aktuellen Flüchtlingsdebatte nun das erste Mal, dass ein Oberverwaltungsgericht darüber nach mündlicher Verhandlung entschieden hat. In diesem Jahr haben bislang 113.000 Flüchtlinge - darunter 94.000 Syrer - nur subsidiären Schutz gewährt bekommen. Damit dürfen sie Angehörige erst Jahre später nachholen.
Urteil zum Status syrischer Flüchtlinge ist richtig
Wolfgang KubickiSyrische Kriegsflüchtlinge erhalten kein Asyl: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat die Praxis der Asylbehörde BAMF bestätigt, syrischen Kriegsflüchtlingen nur eingeschränkten Schutz zu gewähren. Die Flucht alleine reicht als Asylgrund nicht aus, urteilte das Gericht. FDP-Vize Wolfgang Kubicki sieht das ebenso: "Ausreise und Stellung eines Asylantrages sollten nicht generell als Grund für eine individuelle Verfolgung gewertet werden."
"Es ist richtig, dass unverfolgt ausgereisten Syrern nur subsidiärer Schutz gewährt wird", begrüßte Kubicki das Urteil. Er ergänzte aber: "Selbstverständlich können in Einzelfällen auch die Voraussetzungen für den Flüchtlingsschutz gegeben sein."
SPD sollte geltende Rechtslage nicht aufweichen
Wenn Menschen aber wegen Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahren aus ihrem Heimatland fliehen, was auf die meisten Flüchtenden aus Syrien zutreffe, gelte dies aber gerade nicht, nimmt er Bezug auf den konkreten Fall der Syrerin, um die es in dem Verfahren ging. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig gewehrt, das der jungen Syrerin den vollen Schutzstatus zuerkannt hatte.
Nach Auffassung Kubickis ist es "genauso richtig und rechtlich zulässig", dass hier dann auch der Familiennachzug begrenzt werde, um die Zuwanderung zu steuern. Er mahnt: "Die Sozialdemokraten sollten vor dem Hintergrund des Urteils davon absehen, aus ideologischen Gründen die geltende Rechtslage aufzuweichen."
Hintergrund
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat die Klage einer jungen Syrerin im Prozess um den Schutzstatus für syrische Kriegsflüchtlinge abgewiesen. Nach Ansicht der Richter müssen nicht alle Syrer generell damit rechnen, in ihrer Heimat verfolgt zu werden. "Für die Annahme, dass der syrische Staat jeden unter Generalverdacht stellt, der Opposition anzugehören, gibt es keine Anhaltspunkte", sagte die Vorsitzende Richterin am OVG Schleswig, Uta Strzyz.
Bundesweit ist es in der aktuellen Flüchtlingsdebatte nun das erste Mal, dass ein Oberverwaltungsgericht darüber nach mündlicher Verhandlung entschieden hat. In diesem Jahr haben bislang 113.000 Flüchtlinge - darunter 94.000 Syrer - nur subsidiären Schutz gewährt bekommen. Damit dürfen sie Angehörige erst Jahre später nachholen.
Die Freien Demokraten wollen die Flüchtlingskrise mit rechtsstaatlichen Mitteln und klaren Regeln bewältigen. Wer vor Krieg flüchtet, soll unbürokratisch humanitären Schutz erhalten, nach Wegfall der Fluchtgründe aber wieder in die alte Heimat zurückkehren. Verfolgte sollen Asyl bzw. Schutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention beantragen können. Unabhängig davon soll jedem der dauerhafte Zugang zum Arbeitsmarkt nach den Kriterien eines modernen Einwanderungsgesetzes offen stehen.