FDPStaatstrojaner

Tiefer Eingriff in die Privatsphäre

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki übt scharfe Kritik am neuen Überwachungsgesetz der Großen Koalition
22.06.2017

Mit dem sogenannten Staatstrojaner und der Ausweitung von Online-Durchsuchungen will sich die Große Koalition neue Möglichkeiten zum Schnüffeln verschaffen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki rügt diesen erneuten Angriff auf die Bürgerrechte. "Es ist nicht zu ertragen, dass der deutsche Gesetzgeber regelmäßig die verfassungsrechtlichen Grenzen ausdehnt und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schlichtweg ignoriert", monierte der Jurist. Online-Durchsuchungen seien demnach enge Grenzen gesetzt und könnten nur durchgeführt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr bestünden, hob er hervor.

"Die von der Großen Koalition nunmehr vorgenommene Ausweitung auf 38 – zweifelsohne schwere – Straftatbestände ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen, wenn ohne konkreten Anlass Daten von beispielsweise einem Smartphone durch den Staat ausgespäht werden können", verdeutlichte der FDP-Vize. Darüber hinaus öffne die Gesetzesänderung Fällen von Datenmissbrauch Tür und Tor, da der Trojaner-Einsatz auch eine Veränderung der Daten ermögliche. So könnten Tatbestände geschaffen werden, die die Bürger erst widerlegen müssten, warnte Kubicki.

Die Freien Demokraten fühlten sich dem Schutz der Grundrechte verpflichtet, machte der FDP-Vize klar. "Wir lehnen einen derartigen Eingriff in elementare Bürgerrechte strikt ab. SPD und CDU scheinen sich beim Thema Cybersicherheit immer weiter überbieten zu müssen", kritisierte er. Dabei ließen sie die grundrechtlichen Folgen ihrer Konzepte außer Acht.

Aushöhlung der Grundrechte ist keine Lösung

"Terroristen bekämpft man nicht durch immer weitere Eingriffe in die Grundrechte der Menschen, sondern durch eine bessere Ausstattung und Vernetzung von Strafverfolgungsbehörden", stellte Kubicki klar. Diese hätten bereits jetzt die rechtlichen Instrumente, schwerste Straftaten zu verhindern und auch online zu verfolgen. Der FDP-Vize mahnte: "Wer die Digitalisierung positiv gestalten will, darf nicht vom Grundrecht der Privatsphäre abrücken. Die Menschen müssen sich in einem Rechtsstaat darauf verlassen können, dass Privates auch privat bleibt."

Hintergrund

Das neue Überwachungsgesetz der Bundesregierung enthält sowohl die Möglichkeit, künftig Schadsoftware auf private Geräte zu schmuggeln, um damit die Online-Aktivitäten zu überwachen, als auch eine Neuauflage des schon einmal grandios gescheiterten Instruments des Staatstrojaners. Mit diesem können die Behörden ebenfalls heimliche Schadsoftware auf Endgeräten installieren und auf diesem Weg Entschlüsselungstechnologien umgehen, weil sämtliche Inhalte und Kommunikationen direkt an der Quelle ausgelesen werden können.

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