21.05.2003FDP-FraktionFinanzpolitik

THIELE: Kleinunternehmerförderungsgesetz ist weiße Salbe

BERLIN. Zu dem heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit Koalitionsmehrheit verabschiedeten Kleinunter-nehmerförderungsgesetz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Carl-Ludwig THIELE:

Dieser Gesetzesbeschluss bedeutet die Verabreichung weißer Salbe. Das eigentliche Ziel des Kleinunternehmerförderungsgesetzes, Kleinunternehmen und Existenzgründer von bürokratischen Lasten zu befreien, wird von der Gesetzesvorlage nicht erreicht. Diese wird weitgehend ins Leere gehen, weil nur die allerwenigsten Unternehmen eine Rendite von 50 Prozent aufweisen können.
Für Existenzgründer ist die Neuregelung vor allem deswegen nicht attraktiv, weil sie durch ihre Anfangsinvestitionen Vorsteuer-überhänge haben. Diese können sie aber nach dem neuen Gesetz nicht geltend machen, da die Betriebsausgaben-Pauschalierung an die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) gebunden ist, bei der der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Vorteilhaft wird das Gesetz aufgrund seiner restriktiven Voraussetzungen dagegen für Steuerpflichtige sein, die neben einem Hauptberuf noch eine selbständige Nebentätigkeit in kleinerem Umfang ausüben. Ihnen bringt das Gesetz sogar eine Steuersenkung.

Susanne Bühler - Telefon (0 30) 2 27-5 11 31 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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