StiftungMenschenrechte

Streit um Blasphemiegesetz in Pakistan

Pakistan
23.07.2015

Im Jahr 2010 wurde Asia Bibi als erste Frau in Pakistan zum Tode verurteilt. Jetzt hat das Oberste Gericht verfügte, dass die Blasphemie-Anklage gegen die Christin neu verhandelt werden muss. Der fünffachen Mutter war vorgeworfen worden, gegen pakistanisches Recht verstoßen zu haben, da sie den Propheten Muhammad beleidigt habe. Almut Besold, Leiterin des Projektbüros der Stiftung für die Freiheit in Islamabad, berichtet über den Fall.

"Asia Bibi lebte mit ihrer Familie in einem Dorf im Osten der pakistanischen Provinz Punjab. Sie gehört der christlichen Minderheit an", erklärt Besold. Als die Angeklagte mit muslimischen Dorfbewohnerinnen zur Landarbeit ging und für die Gruppe Wasser holte, sei sie von den anderen aufgefordert worden, sich zum Islam zu bekennen, da die anderen sonst das von ihr geholte Wasser nicht trinken könnten. "Asia weigerte sich und sagte, dass der wahre Prophet Gottes Jesus sei, nicht Muhammad. Ein Streit entbrannte und Asia rettete sich zu ihrer Familie", schildert Besold den Tathergang. Anschließend wurde sie von der Polizei mitgenommen und vor Gericht gebracht. Die Verurteilung zum Tod wurde nach mehrfacher Berufung im Juli 2015 ausgesetzt. Nun wird der Fall neu verhandelt.

Schutz religiöser Minderheiten muss gesetzlich verankert werden

"Mindestens zwei Menschen kostete der Fall Asia Bibi bereits das Leben: Am 4. Januar 2011 wurde der Gouverneur der Provinz Punjab Salman Taseer auf offener Straße von seinem Leibwächter erschossen. Am 2. März 2011 wurde der Minister für Minderheiten, Shahbaz Bhatti, erschossen. Beide hatten sich für Asia Bibi eingesetzt und sich für eine Änderung des Blasphemiegesetzes ausgesprochen", erläutert die Stiftungsexpertin.

Die pakistanische Menschenrechtskommission, die mit dem Büro der Stiftung für die Freiheit in Islamabad zusammenarbeite, setze sich seit Jahren für die Abschaffung des Blasphemiegesetzes ein, so Besold weiter. "Es gibt Licht im Dunkeln: Nicht nur gab das Oberste Gericht eine Neuverhandlung des Falles bekannt, sondern auch der Senat verkündete, dass er den Schutz religiöser Minderheiten gesetzlich verankern wolle."

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