06.08.2015Die Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range im Zuge der Landesverrat-Affäre lenkt lediglich vom eigentlichen Skandal ab, so FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Den sieht er im Verhalten von Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen und Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Im "Focus"-Gastbeitrag verweist Kubicki auf die führende Rolle der beiden bei der "juristisch zweifelhaften" Strafanzeige und konstatiert: "Es scheint, als sei die Anzeige vornehmlich als Warnung an den investigativen Journalismus gedacht."
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe bei der Affäre vieles falsch gemacht. "Einem Bundesjustizminister, der trotz rechtlicher Vorbehalte Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats erst einmal laufen lässt, fehlt angesichts der Sensibilität entweder der politische Instinkt oder die nötige Durchsetzungskraft. Beides würde von einer Überforderung zeugen", stellt Kubicki fest.
Die Entlassung von Harald Range war am Ende unausweichlich. Seine Demission hat Range letztlich sogar selbst herbeigeführt. Wer in der Ausübung des Weisungsrechts seines Dienstherrn einen unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz sieht, ist nicht mehr zu halten. Zumal wenn es sich um die Aussage eines weisungsgebundenen Generalstaatsanwaltes handelt.
Dass Bundesjustizminister Maas von seinem guten Recht Gebrauch machte, kann aber nicht über sein eigenes Versagen hinwegtäuschen. Maas hat sich rechtens verhalten und doch vieles falsch gemacht.
Wenn der Bundesjustizminister tatsächlich so große Bedenken gegen die Ermittlungen hatte, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum er nicht bereits am Anfang der Ermittlungen intervenierte. Es ist schon bemerkenswert, dass er erst eingeschritten ist, als die Ermittlungen in eine ihm nicht genehme Richtung zu laufen drohten.
Einem Bundesjustizminister, der trotz rechtlicher Vorbehalte Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats erst einmal laufen lässt, fehlt angesichts der Sensibilität entweder der politische Instinkt oder die nötige Durchsetzungskraft. Beides würde von einer Überforderung zeugen.
Dabei lenkt die Entlassung Ranges vom wirklichen Problem ab. Denn der eigentliche Skandal liegt im Verhalten unseres obersten Verfassungsschützers, Hans-Georg Maaßen, und des Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Maaßen hat mit Billigung des Bundesinnenministers eine Strafanzeige wegen Landesverrats gestellt, obwohl es juristisch mehr als zweifelhaft ist, ob der Straftatbestand auch nur ansatzweise erfüllt ist. Es scheint, als sei die Anzeige vornehmlich als Warnung an den investigativen Journalismus gedacht. Niemand bezweifelt, dass Staatsgeheimnisse geschützt werden müssen. Strafanzeigen dieser Art wirken aber wie ein Einschüchterungsversuch.
Strafanzeige als Einschüchterungsversuch
Wolfgang Kubicki hält den Bundesjustizminister für überfordert in seinem AmtDie Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range im Zuge der Landesverrat-Affäre lenkt lediglich vom eigentlichen Skandal ab, so FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Den sieht er im Verhalten von Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen und Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Im "Focus"-Gastbeitrag verweist Kubicki auf die führende Rolle der beiden bei der "juristisch zweifelhaften" Strafanzeige und konstatiert: "Es scheint, als sei die Anzeige vornehmlich als Warnung an den investigativen Journalismus gedacht."
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe bei der Affäre vieles falsch gemacht. "Einem Bundesjustizminister, der trotz rechtlicher Vorbehalte Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats erst einmal laufen lässt, fehlt angesichts der Sensibilität entweder der politische Instinkt oder die nötige Durchsetzungskraft. Beides würde von einer Überforderung zeugen", stellt Kubicki fest.
Lesen Sie hier den gesamten Gastbeitrag.
Die Entlassung von Harald Range war am Ende unausweichlich. Seine Demission hat Range letztlich sogar selbst herbeigeführt. Wer in der Ausübung des Weisungsrechts seines Dienstherrn einen unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz sieht, ist nicht mehr zu halten. Zumal wenn es sich um die Aussage eines weisungsgebundenen Generalstaatsanwaltes handelt.
Dass Bundesjustizminister Maas von seinem guten Recht Gebrauch machte, kann aber nicht über sein eigenes Versagen hinwegtäuschen. Maas hat sich rechtens verhalten und doch vieles falsch gemacht.
Beides würde von Maas' Überforderung zeugen
Wenn der Bundesjustizminister tatsächlich so große Bedenken gegen die Ermittlungen hatte, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum er nicht bereits am Anfang der Ermittlungen intervenierte. Es ist schon bemerkenswert, dass er erst eingeschritten ist, als die Ermittlungen in eine ihm nicht genehme Richtung zu laufen drohten.
Einem Bundesjustizminister, der trotz rechtlicher Vorbehalte Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats erst einmal laufen lässt, fehlt angesichts der Sensibilität entweder der politische Instinkt oder die nötige Durchsetzungskraft. Beides würde von einer Überforderung zeugen.
Beunruhigendes Grundrechtsverständnis von Maaßen und de Maizière
Dabei lenkt die Entlassung Ranges vom wirklichen Problem ab. Denn der eigentliche Skandal liegt im Verhalten unseres obersten Verfassungsschützers, Hans-Georg Maaßen, und des Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Maaßen hat mit Billigung des Bundesinnenministers eine Strafanzeige wegen Landesverrats gestellt, obwohl es juristisch mehr als zweifelhaft ist, ob der Straftatbestand auch nur ansatzweise erfüllt ist. Es scheint, als sei die Anzeige vornehmlich als Warnung an den investigativen Journalismus gedacht. Niemand bezweifelt, dass Staatsgeheimnisse geschützt werden müssen. Strafanzeigen dieser Art wirken aber wie ein Einschüchterungsversuch.