28.01.2014Die Debatte um das millionenschwere Bauprojekt in Limburg zieht eine neue Diskussion um Staatsleistungen an die Kirchen nach sich. Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki fordert im "Focus" eine zügige Einstellung der Zahlungen von mehr als 460 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen.
Eine Kommission beim Bundesfinanzminister solle den Wert des im Zuge der Napoleonischen Kriege 1803 verstaatlichten Kirchenbesitzes und die Summe der seither geleisteten staatlichen Entschädigungszahlungen ermitteln. Bei der Prüfung könne sich auch herausstellen, "dass schon alles abgegolten ist“, ist Kubicki überzeugt. Ein solcher Schritt sei „notwendig und möglich“.
Denn: „Bund und Länder erwarten in diesem Jahr bis zu 20 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen“, so Kubicki. Der Liberale argumentiert weiter:„Die Voraussetzungen für eine solche Abfindung sind so gut wie noch nie. Dann wären wir die Zahlungen los und würden Jahr für Jahr fast eine halbe Milliarde sparen.“
Die Staatsleistungen von jährlich 460 Millionen Euro an die großen Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme der Gehälter von Bischöfen, Domherren und - in wenigen Fällen - auch Zuschüsse zu Pfarrergehältern.
Bereits die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgesehen. Dieser Passus wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde.
Staatsleistungen an große Kirchen stoppen
Entschädigungsleistungen an die Kirchen abgegolten?Die Debatte um das millionenschwere Bauprojekt in Limburg zieht eine neue Diskussion um Staatsleistungen an die Kirchen nach sich. Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki fordert im "Focus" eine zügige Einstellung der Zahlungen von mehr als 460 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen.
Eine Kommission beim Bundesfinanzminister solle den Wert des im Zuge der Napoleonischen Kriege 1803 verstaatlichten Kirchenbesitzes und die Summe der seither geleisteten staatlichen Entschädigungszahlungen ermitteln. Bei der Prüfung könne sich auch herausstellen, "dass schon alles abgegolten ist“, ist Kubicki überzeugt. Ein solcher Schritt sei „notwendig und möglich“.
Denn: „Bund und Länder erwarten in diesem Jahr bis zu 20 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen“, so Kubicki. Der Liberale argumentiert weiter:„Die Voraussetzungen für eine solche Abfindung sind so gut wie noch nie. Dann wären wir die Zahlungen los und würden Jahr für Jahr fast eine halbe Milliarde sparen.“
Hintergrund
Die Staatsleistungen von jährlich 460 Millionen Euro an die großen Kirchen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter im 19. Jahrhundert zurück. Diese sogenannten altrechtlichen Staatsleistungen umfassen unter anderem die staatliche Übernahme der Gehälter von Bischöfen, Domherren und - in wenigen Fällen - auch Zuschüsse zu Pfarrergehältern.
Bereits die Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen vorgesehen. Dieser Passus wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Dabei wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung fällig würde.