StiftungWerbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche

§ 219a StGB – besser gleich abschaffen

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger§219a gehört ganz abgeschafft, meint Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
22.02.2019

Der Bundestag hat die umstrittene Änderung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) nun endgültig beschlossen. Nach Ansicht der Freien Demokraten führt die Änderung des Paragrafen 219a StGB zu keiner echten Verbesserung für die betroffenen Frauen und Ärzte. Nach der geplanten Gesetzesänderung dürfen Ärzte zwar darauf hinweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen –  mehr aber nicht. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist nicht überzeugt: "Schließlich wurden auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht erneut viele Bedenken geäußert", schreibt sie in ihrer Analyse.

Die ehemalige Justizministerin glaubt nicht, dass die mit diesem Thema verbundenen Probleme und Konflikte sich so lösen lassen. Die ganze Bandbreite der Kritik an der nun beschlossenen Reform zeigte sich zu Beginn der Woche in der bereits zweiten öffentlichen Anhörung zum Thema.

Die eingeladenen Rechtsexperten, Sozialwissenschaftler und Ärzte kritisierten dabei vor allem, dass die Reform zu kurz greife. Zwar wird das Informationsangebot für Frauen durchaus verbessert und zumindest das reine Informieren über die Durchführung von (legalen!) Schwangerschaftsabbrüchen von Strafandrohung befreit. Jede darüber hinausgehende Information bleibt für die Ärzte aber weiterhin strafbar. Eine zu Recht als widersprüchlich kritisierte Rechtslage, meint Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

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