FDPNPD-Verbot abgelehnt

NPD-Urteil offenbart fachlichen Dilettantismus allererster Güte

Demo gegen die NPDRechtsextremismus überdauert Verbote
17.01.2017

Wird die NPD nun verboten - oder wird sie es nicht? Die Antwort lieferte das Bundesverfassungsgericht: Die Karlsruher Richter lehnten den Antrag der Bundesländer dazu ab. Damit ist zum zweiten Mal ein NPD-Verbotsantrag gescheitert. Die FDP hielt diesen Gang vor das Bundesverfassungsgericht von Anfang an für falsch. "Mit Sachpolitik hatte die Einleitung des NPD-Verbotsverfahrens von vornherein nichts zu tun", kritisierte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Doch mit dem fachlichen "Dilettantismus allererster Güte" habe die "bundesdeutsche Sozialdemokratie einen politischen Scherbenhaufen hinterlassen".

Seit Jahren ist keine Urteilsverkündung am Bundesverfassungsgericht mehr mit so viel Spannung und Spekulation erwartet worden. Das Absurde ist nur: Der Termin holt eine Partei zurück ins Rampenlicht, die in der politischen Landschaft derzeit keine sichtbare Größe ist. Im September 2016 ist sie in Schwerin aus dem letzten Landtag geflogen. Ersetzt wurde sie dort durch eine andere Partei: Die AfD holte dort 20,8 Prozent.

SPD hat politischen Scherbenhaufen hinterlassen

Vor diesem Hintergrund moniert Kubicki: "Vor allem für die bundesdeutsche Sozialdemokratie ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beschämend."

Es zeige sich: "Wer – wie führende Sozialdemokraten – das politische Symbol zum überragenden Ziel aller seiner Überlegungen stellt, wird am Ende einen politischen Scherbenhaufen hinterlassen und sich selbst bis auf die Knochen blamieren."

Der Jurist ist besonders erstaunt über den "fachlichen Dilettantismus allererster Güte", der sich hier offenbare. "Man hätte erwarten können, dass die Innenminister nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens nun keinen Fehler machen wollten und gewichtige Anhaltspunkte für die Rechtfertigung eines solchen Verbotes ins Feld führen. Dies war ersichtlich nicht der Fall."

Ohne Not habe die "siechende NPD nach 2003 zum zweiten Mal einen Grund zum Feiern. Heute haben eigentlich alle verloren – außer die NPD.“

Bundesregierung zweifelt an Sinnhaftigkeit des Verfahrens

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die als Bundesjustizministerin gegen ein Verbotsantrag war, hatte zuvor betont, dass mit einem Verbot "das in Teilen unserer Gesellschaft verankerte rechtsextreme Gedankengut" nicht verschwände. "Was hilft ein Verbot der Hülle, wenn doch der Inhalt bleibt."

Auch die Bundesregierung zweifelte zuletzt an der Sinnhaftigkeit des Verfahrens. Die "Bild"-Zeitung hatte aus einer internen Einschätzung der Bundesregierung zitiert, die demnach die NPD nicht für ausreichend gefährlich hält. Politisch wäre das einigermaßen blamabel. Denn schon der erste NPD-Verbotsantrag führte nicht zum Erfolg - 2003 platzte das Verfahren, weil ans Licht kam, dass die Partei bis in die Spitze mit V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war.

Bild von einer emotionsgeleiteten Politik

FDP-Vize Wolfgang Kubicki ätzte dementsprechend: "Für die Bundesregierung ist die Einschätzung über die Sinnhaftigkeit des NPD-Verbotsverfahrens hochnotpeinlich."

Auch wenn sie den Antrag des Bundesrates nicht mitgetragen hat - 2013 haben die fünf FDP-Minister das verhindert - habe sie die Bemühungen der Länder für dieses Verbot doch unterstützt, verweist er auf das CDU-geführte Innenministerium.

"So bleibt das Bild von einer emotionsgeleiteten Politik zurück, die nicht nur inhaltlichen Dilettantismus offenbart, sondern den Rechtsextremen einen Grund zum Feiern beschert", so Kubicki. "Die NPD war nie eine und ist auch heute keine relevante und gefährliche Größe im politischen Raum der Bundesrepublik. Vor allem die Sozialdemokraten müssen sich vorwerfen lassen, diese Partei größer gemacht zu haben, als sie es verdient."

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