FDP-Fraktion, FDPGesundheitspolitik

Solidarität und Verantwortung in der Prävention

Ärztin mit PatientDas neue Präventionsgesetz soll mehr Geld zur Verfügung stellen
30.04.2013

Krankenkassen sollen in Zukunft doppelt so viel Geld für Prävention ausgeben. Darüber hat der Bundestag heute debattiert. Gesundheitsminister Daniel Bahr betonte, dass in einer alternden Gesellschaft die Gesunderhaltung eine besonders wichtige Rolle spiele. FDP-Gesundheitspolitiker Erwin Lotter forderte die Opposition auf, den Entwurf zu unterstützen. Denn dieser sei "umfassend und zukunftsgerichtet", unterstrich Lotter.

Der Gesundheitsminister stellte klar, dass für die christlich-liberale Koalition Solidarität und Eigenverantwortung untrennbar seien. Die Solidargemeinschaft der Versicherten trage gemeinsam die Risiken, dafür habe der Einzelne die Verantwortung, sein persönliches Krankheitsrisiko zu minimieren, erläuterte Bahr. Deswegen liege der Investitionsschwerpunkt des Gesetzentwurfs auf der Gesunderhaltung.

Bahr kritisierte, dass die Krankenkassen bei den Präventionsprogrammen bislang mehr auf Marketing als auf die Effektivität der Programme geachtet hätten. Die Ausgaben für betriebliche Prävention und die Lebenswelt-Programme sollen verdreifacht werden. Die Lebenswelt-Programme sollen die Menschen und insbesondere Kinder und Jugendliche dort erreichen, wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben. Bei der betrieblichen Prävention gebe es besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen noch Nachholbedarf, erklärte der Gesundheitsminister. Die ständige Präventionskonferenz, die ins Leben gerufen werden soll, sei eine Einladung an die Länder und Kommunen, sich ebenfalls stärker zu engagieren, so Bahr.

Das zweite Gesetz, das zur Beratung anstand, war das Apotheken-Notdienstgesetz. Dieses sieht vor, dass Apotheken für Nacht- und Notdienste unabhängig vom Umsatz und der Nutzung eine Pauschale gezahlt bekommen. Dadurch sollen insbesondere Landapotheken unterstützt werden, die zwar häufig diese Dienste anbieten, allerdings nur wenig Kundenkontakt haben. Schwarz-Gelb stehe zur inhabergeführten Apotheke, unterstrich Bahr. Diese müsse ihre Gemeinwohlpflichten erfüllen können. Dazu werde das neue Gesetz einen Beitrag leisten.

Umfassender und zukunftsgerichteter Gesetzentwurf

Erwin LotterErwin Lotter

Der FDP-Gesundheitspolitiker Erwin Lotter appellierte an die Opposition, den Gesetzentwurf nicht im Bundesrat scheitern zu lassen. SPD und Grüne hätten in ihrer Regierungszeit nichts Vergleichbares auf den Weg gebracht, kritisierte der Liberale. Die Androhung einer Blockade im Bundesrat sei ein Affront gegen die Institutionen aus dem Gesundheitswesen, die an dem Entwurf mitgewirkt hätten, und gegen die Menschen, mahnte Lotter.

"Der vorliegende Entwurf ist wichtig, um das Bewusstsein für gesundheitsförderndes Verhalten zu stärken", unterstrich Lotter. Nicht nur bei den Ärzten und Krankenkassen, sondern auch bei jedem Einzelnen. Die entscheidende Frage sei hierbei, wie die Menschen am besten erreicht werden könnten. "Es reicht nicht, die Fahrradwege zu verbreitern, wir müssen die Menschen auch auf die Fahrräder bekommen", so der Gesundheitspolitiker.

Das Präventionsgesetz sehe vor, die relevanten Lebenswelten der Menschen zu identifizieren und zu verzahnen, erklärte Lotter. Das seien Schulen, Vereine, Betriebe, Seniorenheime aber auch die Familien. Besonders für Kinder und Jugendliche sei es wichtig, Vorbilder zu schaffen, die einen gesunden Lebensstil vorlebten.

Der Rückgang von Krankheiten werde erst in Jahrzehnten sichtbar sein, gab der Liberale zu bedenken. Der langfristige Ansatz sei allerdings "Kern liberaler Gesundheitspolitik".

Hintergrund:

Im Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention (17/13080) ist vorgesehen, dass die Krankenkassen ihre Ausgaben für Präventionsleistungen künftig verdoppeln. Dabei soll es mit der betrieblichen Gesundheitsförderung sowie besseren und qualitätsgesicherten Angeboten zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen zwei Schwerpunkte geben. Ein weiterer Gesetzentwurf (17/13081) soll die Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken fördern. Vorgesehen ist, dass die Apotheken künftig unabhängig von der Inanspruchnahme für jeden zwischen 20 Uhr und 6 Uhr des Folgetages vollständig erbrachten Notdienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Hiervon profitieren nach Ansicht der Fraktionen insbesondere die ländlichen Apotheken, die viele Notdienste mit wenig Kundenkontakt anbieten müssten.

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