16.01.2015Ausländische Organisationen, die den russischen Behörden nicht genehm sind, müssen in Zukunft mit Problemen rechnen. Stiftungsexperte Julius von Freytag-Loringhoven erklärt die Hintergründe: Die russische Staatsduma hat ein Gesetz diskutiert, das eine Liste „unerwünschter ausländischer Organisationen auf russischem Boden“ enthält. Ein Zeichen des wachsenden Misstrauens Russlands gegenüber dem „Westen“, konstatiert von Freytag-Loringhoven.
In Folge der vermeintlichen Bedrohung durch den Westen und seine als "Fünfte Kolonne" diffamierten russischen Freunde seien bereits im Jahr 2014 die Daumenschrauben für unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen fester angezogen worden, erklärt der Projektleiter der Stiftung für die Freiheit in Moskau. Das Justizministerium habe dadurch die Macht erhalten, frei darüber zu bestimmen, wer in die registrierungspflichtige Kategorie der ‚Ausländischen Agenten‘ gehöre.
In der aktuell diskutierten Liste sollen nun ausländische oder internationale Organisationen erfasst werden, deren Aktivitäten von den russischen Behörden als Bedrohung für die ‚nationale Verteidigung und staatliche Sicherheit, die Fundamente des Verfassungssystems, die öffentliche Ordnung, Gesundheit oder Moral‘ wahrgenommen werden, erläutert von Freytag-Loringhoven. In der Begründung für den Gesetzentwurf heißt es, dass der russische Staat vor ausländischen Organisationen geschützt werden soll, die ‚Farbrevolutionen‘ organisieren wollen oder zu inter-ethnischen oder inter-konfessionellen Spannungen beitragen. Mit einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren könnte das Gesetz schon Ende Januar 2015 verabschiedet werden
Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Führungskräfte und Mitarbeiter dieser Organisationen in Zukunft persönlich mit Geldbußen von bis zu 500.000 Rubel oder bis zu fünf Jahren Zwangsarbeit oder acht Jahren Haft belegt werden können, führt der Stiftungsexperte aus. Außerdem könne Ausländern in diesem Rahmen die Einreise verweigert werden. Russische Beamte, Bürger oder juristische Personen, die mit gelisteten Organisationen in Verbindung stehen, können für den Erhalt von Geld oder Besitz Strafen bis 100.000 US Dollar belegt werden.
Das Gesetz stehe in der logischen Folge der seit über einem Jahr andauernden Kampagne in den russischen Staatsmedien, die im Zusammenhang mit der Annexion der Krim und dem blutigen Konflikt in der Ostukraine Ängste und Ressentiments gegen einen als feindlich dargestellten Westen schüre, erklärt von Freytag-Loringhoven.
Russland zieht die Daumenschrauben an
In der russischen Staatsduma wird ein Gesetz über "unerwünschte ausländische Organisationen" diskutiert. Wird das Vorhaben Ende Januar 2015 verabschiedet, sollen Mitarbeiter strafrechtich verfolgt werden können.Ausländische Organisationen, die den russischen Behörden nicht genehm sind, müssen in Zukunft mit Problemen rechnen. Stiftungsexperte Julius von Freytag-Loringhoven erklärt die Hintergründe: Die russische Staatsduma hat ein Gesetz diskutiert, das eine Liste „unerwünschter ausländischer Organisationen auf russischem Boden“ enthält. Ein Zeichen des wachsenden Misstrauens Russlands gegenüber dem „Westen“, konstatiert von Freytag-Loringhoven.
In Folge der vermeintlichen Bedrohung durch den Westen und seine als "Fünfte Kolonne" diffamierten russischen Freunde seien bereits im Jahr 2014 die Daumenschrauben für unabhängige zivilgesellschaftliche Organisationen fester angezogen worden, erklärt der Projektleiter der Stiftung für die Freiheit in Moskau. Das Justizministerium habe dadurch die Macht erhalten, frei darüber zu bestimmen, wer in die registrierungspflichtige Kategorie der ‚Ausländischen Agenten‘ gehöre.
In der aktuell diskutierten Liste sollen nun ausländische oder internationale Organisationen erfasst werden, deren Aktivitäten von den russischen Behörden als Bedrohung für die ‚nationale Verteidigung und staatliche Sicherheit, die Fundamente des Verfassungssystems, die öffentliche Ordnung, Gesundheit oder Moral‘ wahrgenommen werden, erläutert von Freytag-Loringhoven. In der Begründung für den Gesetzentwurf heißt es, dass der russische Staat vor ausländischen Organisationen geschützt werden soll, die ‚Farbrevolutionen‘ organisieren wollen oder zu inter-ethnischen oder inter-konfessionellen Spannungen beitragen. Mit einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren könnte das Gesetz schon Ende Januar 2015 verabschiedet werden
Der Gesetzentwurf sehe vor, dass Führungskräfte und Mitarbeiter dieser Organisationen in Zukunft persönlich mit Geldbußen von bis zu 500.000 Rubel oder bis zu fünf Jahren Zwangsarbeit oder acht Jahren Haft belegt werden können, führt der Stiftungsexperte aus. Außerdem könne Ausländern in diesem Rahmen die Einreise verweigert werden. Russische Beamte, Bürger oder juristische Personen, die mit gelisteten Organisationen in Verbindung stehen, können für den Erhalt von Geld oder Besitz Strafen bis 100.000 US Dollar belegt werden.
Ansehen für „Westen“ schwindet
Das Gesetz stehe in der logischen Folge der seit über einem Jahr andauernden Kampagne in den russischen Staatsmedien, die im Zusammenhang mit der Annexion der Krim und dem blutigen Konflikt in der Ostukraine Ängste und Ressentiments gegen einen als feindlich dargestellten Westen schüre, erklärt von Freytag-Loringhoven.
Den vollständigen Bericht finden Sie auf „freiheit.org“.