FDPDigitalisierung

Rechtsbereich braucht umfassendes Digitalkonzept

Florian RentschFlorian Rentsch hält die sogenannte Digitale Agenda der Landesjustizministerin für lückenhaft
22.06.2016

Die hessische Landesjustizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) hat eine "Digitale Agenda für das Recht" vorgelegt – die allerdings lückenhaft sei und den Bereich Datenschutz vernachlässige, kritisiert Florian Rentsch. "Gerade im Rechtsbereich gilt es, die richtigen Antworten auf neue technische Möglichkeiten und Chancen zu finden, um einerseits mit den Entwicklungen der Digitalisierung Schritt zu halten und anderseits die Rechte der Bürger effektiv zu schützen", betonte der FDP-Landtagsfraktionschef. Die skizzierten Maßnahmen der Ministerin seien lediglich Stückwerk, da ein ganzheitliches Konzept fehle. "Wir hätten uns mehr erwartet", unterstrich er.

"So ist es beachtlich, dass die Justizministerin kein einziges Wort zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung verliert, obwohl hier erheblicher Anpassungsbedarf auf Bundes- und Landesebene besteht", gab Rentsch zu bedenken. Statt sich eingehend mit dem Datenschutz der Zukunft zu befassen, fordere die Ministerin nur die Erhebung von immer mehr Daten, ohne die Frage der Auswertung zu berücksichtigen. "Vor allem sollte sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass eine effektive Strafverfolgung in Hessen sichergestellt bleibt – denn auch das beste Strafrecht nutzt wenig, wenn die Polizei aufgrund der personellen und sachlichen Ausstattung die Taten nicht verfolgen kann", verdeutlichte der Freidemokrat. Vor diesem Hintergrund seien die Stellenstreichungen im Bereich der Polizeiverwaltung ein fatales Zeichen, da die Verwaltungsaufgaben dadurch wieder durch den Vollzugsdienst erledigt werden müssten.

Rentsch kritisierte außerdem den Versuch der Ministerin, einen aktuellen Bezug zu den gewalttätigen Ausschreitungen am Rande der Fußball-Europameisterschaft in Frankreich herzustellen. "Ihre Forderung, eine Ausreiseverfügung für Hooligans mittels elektronischer Fußfesseln durchzusetzen und die EM insgesamt zur Schutzzone zu erklären, gleicht dem sehr unglücklichen Agieren der Stadt Darmstadt im Vorfeld des Hessenderbys zwischen dem SV Darmstadt 98 und Eintracht Frankfurt", erläuterte er. Denn: "Eine grundrechtseinschränkende Maßnahme muss stets erforderlich, angemessen und verhältnismäßig sein – das sollte gerade eine Justizministerin wissen."

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