FraktionenAbtreibungsrecht

Paragraph 219a ist nicht mehr zeitgemäß

Die Freien Demokraten fordert eine moderate Anpassung des Paragraphen 219a StGBDie Freien Demokraten fordert eine moderate Anpassung des Paragraphen 219a StGB
01.12.2017

Der Paragraf 219a macht gerade Schlagzeilen: Auf ihrer Webseite hatte die Ärztin Kristina Hänel Informationen über Abtreibungen bereitgestellt. Dafür verhängt das Amtsgericht Gießen nun eine Geldstrafe von 6.000 Euro. Hänel kündigte an, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Die Freien Demokraten sehen den Paragraphen kritisch: "In der heutigen Zeit ist es nicht mehr angemessen, wenn Kliniken oder Ärzte nicht einmal auf ihrer Website darauf hinweisen dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen", sagt FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. "Für uns gehören sowohl das Angebot, wie auch die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zu einer flächendeckenden ärztlichen Grundversorgung", betont der FDP-Abgeordnete Hermann Otto Solms in der taz.

Für FDP-Bundestagsfraktionsvize Stephan Thomae ist klar: Sachliche Informationen darüber, dass von einem Arzt oder einer Klinik Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden, sollten grundsätzlich erlaubt sein. "In der heutigen Zeit ist es nicht mehr angemessen, wenn Kliniken oder Ärzte nicht einmal auf ihrer Website darauf hinweisen dürfen", stellt er klar. "Deshalb ist der Paragraph 219a StGB in seiner jetzigen Form für uns Freie Demokraten nicht mehr zeitgemäß und sollte geändert werden."

Es sei für die Freien Demokraten menschlich nachvollziehbar, dass Hänel solche Informationen öffentlich gemacht hatte, so Thomae weiter. "Denn Frauen, die ungewollt schwanger werden, befinden sich in einer schwierigen Lage und sollten schnell und einfach kompetente Hilfe finden können", hebt er hervor.

Dabei sei entscheidend, dass die Information in sachlicher Form erfolge, wie auch sonst bei Ärzten oder Rechtsanwälten. "Offensive Werbung wird diesem sensiblen Thema nicht gerecht", betont er. Deshalb setze sich die FDP-Bundestagsfraktion für eine moderate Änderung des relevanten Paragraphen ein. "Eine Möglichkeit könnte es sein, in diesem Paragraphen in Absatz 1 das Wort 'oder' vor den Worten 'in anstößiger Weise' zu streichen", erläutert Thomae.

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