25.05.2018Drei Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf inklusiven Unterricht steht fest: NRW muss bei der Inklusion umsteuern. Für Schulministerin Yvonne Gebauer ist klar: Allein die Quote war und ist kein Maßstab für eine gelungene Inklusion. Anspruch muss es sein, vom Kind und seinen Bedürfnissen aus zu denken. Unter anderem werde es zukünftig Qualitätsstandards geben, kündigte Gebauer an. Noch vor der Sommerpause werde die Regierung Eckpunkte zur Neuausrichtung vorlegen. Ihr Anspruch: Vom Kind und seinen Bedürfnissen aus zu denken.
Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte keine Qualitäts- und Personalstandards für inklusiven Unterricht vorgegeben. Die Inklusion sei "ein Menschenrecht", unterstrich die Ministerin. Aber: "Die Vorgängerregierung hat die Inklusion an die Wand gefahren.“ Das will die FDP-Politikerin nun ändern: "Wir werden die Inklusion umsteuern und dazu gehören auch Qualitätsstandards." Die künftigen Standards sollen unter anderem die Klassengrößen und die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Klasse regeln sowie den Personalschlüssel. Zugleich sollen die Vorgaben für die Mindestgrößen von Förderschulen neu geregelt werden. Neben dieser Sofortmaßnahme bei den Förderschulen hat Ministerin Gebauer weitere Punkte zur Umsteuerung vorgelegt.
Umgesteuert wird mit Bedacht, weil nur begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Außerdem möchte die neue Landesregierung nur Schritt für Schritt umsteuern, um allen Kindern, egal ob an Förderschulen oder an Regelschulen, gerecht zu werden und um gleichzeitig die Umsetzung der Inklusion qualitativ erheblich zu verbessern.
NRW-Koalition geht neue Wege bei der Inklusion
Yvonne Gebauer will umsteuern und die Versäumnisse der Vorgängerregierung behebenDrei Jahre nach Einführung des Rechtsanspruchs auf inklusiven Unterricht steht fest: NRW muss bei der Inklusion umsteuern. Für Schulministerin Yvonne Gebauer ist klar: Allein die Quote war und ist kein Maßstab für eine gelungene Inklusion. Anspruch muss es sein, vom Kind und seinen Bedürfnissen aus zu denken. Unter anderem werde es zukünftig Qualitätsstandards geben, kündigte Gebauer an. Noch vor der Sommerpause werde die Regierung Eckpunkte zur Neuausrichtung vorlegen. Ihr Anspruch: Vom Kind und seinen Bedürfnissen aus zu denken.
Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte keine Qualitäts- und Personalstandards für inklusiven Unterricht vorgegeben. Die Inklusion sei "ein Menschenrecht", unterstrich die Ministerin. Aber: "Die Vorgängerregierung hat die Inklusion an die Wand gefahren.“ Das will die FDP-Politikerin nun ändern: "Wir werden die Inklusion umsteuern und dazu gehören auch Qualitätsstandards." Die künftigen Standards sollen unter anderem die Klassengrößen und die Anzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf pro Klasse regeln sowie den Personalschlüssel. Zugleich sollen die Vorgaben für die Mindestgrößen von Förderschulen neu geregelt werden. Neben dieser Sofortmaßnahme bei den Förderschulen hat Ministerin Gebauer weitere Punkte zur Umsteuerung vorgelegt.
Umgesteuert wird mit Bedacht, weil nur begrenzte personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Außerdem möchte die neue Landesregierung nur Schritt für Schritt umsteuern, um allen Kindern, egal ob an Förderschulen oder an Regelschulen, gerecht zu werden und um gleichzeitig die Umsetzung der Inklusion qualitativ erheblich zu verbessern.