FDPEU-Kommission

NetzDG auf dem Prüfstand

Die EU-Kommission muss das Vorgehen der Bundesregierung beim NetzDG prüfenDie EU-Kommission muss das Vorgehen der Bundesregierung beim NetzDG prüfen
04.08.2017

Mit ihrem Durchpeitschen des modifizierten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) hat die Bundesregierung möglicherweise europarechtswidrig gehandelt. Die FDP-Generalsekretärin und hessische Landtagsabgeordnete Nicola Beer und EU-Parlamentarierin Gesine Meißner rufen die EU-Kommission in einem Schreiben an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker auf, diese Frage zu klären. Sollte ein Verstoß gegen die Notifizierungspflicht vorliegen, so würde dies zur Unwirksamkeit der Vorschrift führen, hebt Beer hervor.

Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene NetzDG stelle ein Hemmnis für den Dienstleistungsverkehr in der EU dar, erläutert Beer. Dementsprechend musste die Bundesregierung den Gesetzentwurf zuvor von der EU-Kommission notifizieren lassen. Zwar habe sie die ursprüngliche Fassung angemeldet, den modifizierten Gesetzentwurf jedoch nicht. "Um eine dreimonatige Stillhaltefrist zu umgehen, hat die Bundesregierung gegen die Pflicht zur erneuten Notifizierung verstoßen, um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch in der laufenden Legislaturperiode durchzupeitschen", kritisiert Beer.

Zudem sei zweifelhaft, ob das erste Notifizierungsverfahren überhaupt ordnungsgemäß abgelaufen sei, fügt Meißner hinzu. "So hat sich ein Sprecher der EU-Kommission bereits im laufenden Verfahren während der dreimonatigen Stillhaltefrist zu den Erfolgsaussichten des Notifizierungsverfahrens geäußert und damit möglicherweise Stellungnahmen der Mitgliedstaaten beeinflusst", erklärt sie. "Mit den heute eingereichten Fragen habe ich die Europäische Kommission gebeten, mögliche Verfahrensverstöße aufzuklären."

Hier können Sie das Schreiben an Juncker in voller Länge lesen.

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