12.06.2018Die Digitalpolitiker und FDP-Bundesvorstandsmitglieder Jimmy Schulz und Manuel Höferlin haben Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingereicht. Dieses sei formell und materiell verfassungswidrig. Das Gesetz verletzt die in Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Meinungs- und Medienfreiheit. "Es handelt sich um die schlimmste Art von Zensur, nämlich um die Schere im Kopf der Nutzer von sozialen Netzwerken. Bei der Klage gegen das NetzDG geht es um die Meinungsfreiheit", so Manuel Höferlin. Für Jimmy Schulz ist klar: "Die Entscheidung darüber, was Recht und Unrecht ist, darf nicht der Interpretation privater Unternehmen überlassen werden."
Nach Ansicht der Kläger obliegt die Regulierung sozialer Netzwerke und damit auch die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Netzwerken nicht dem Bund, sondern den Ländern. Die Länder sind nicht nur für die Medien zuständig, sondern auch für soziale Netzwerke wegen ihrer meinungsbildenden Funktion. Mit Blick auf hohe Bußgeldandrohungen werden Anbieter sozialer Netzwerke Inhalte auch ohne eingehende Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit im Zweifel löschen. "Das birgt die Gefahr eines verfassungswidrigen Overblockings. Algorithmen etwa erkennen keine Satire, löschen sie aber im Zweifel", so der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Hubertus Gersdorf. Durch die fehlende Anhörungspflicht werde das Risiko eines unzureichend ermittelten Sachverhalts und damit das Risiko nicht gerechtfertigter Löschungen durch Anbieter sozialer Netzwerk erhöht.
"Gerade jetzt, da das NetzDG als Konzept international Schule macht und Staaten, die es mit der Demokratie nicht so ernst nehmen, als Blaupause für Gesetzesvorhaben zur Meinungskontrolle dient, gilt es den Wert eines funktionierenden Rechtsstaates für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu betonen", so Schulz. Seit dem 1. Januar 2018 müssen große soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern unter anderem offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen.
Die erste Klage gegen das NetzDG läuft
Die Freien Demokraten halten das NetzDG für verfassungswidrigDie Digitalpolitiker und FDP-Bundesvorstandsmitglieder Jimmy Schulz und Manuel Höferlin haben Klage gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) eingereicht. Dieses sei formell und materiell verfassungswidrig. Das Gesetz verletzt die in Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Meinungs- und Medienfreiheit. "Es handelt sich um die schlimmste Art von Zensur, nämlich um die Schere im Kopf der Nutzer von sozialen Netzwerken. Bei der Klage gegen das NetzDG geht es um die Meinungsfreiheit", so Manuel Höferlin. Für Jimmy Schulz ist klar: "Die Entscheidung darüber, was Recht und Unrecht ist, darf nicht der Interpretation privater Unternehmen überlassen werden."
Nach Ansicht der Kläger obliegt die Regulierung sozialer Netzwerke und damit auch die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Netzwerken nicht dem Bund, sondern den Ländern. Die Länder sind nicht nur für die Medien zuständig, sondern auch für soziale Netzwerke wegen ihrer meinungsbildenden Funktion. Mit Blick auf hohe Bußgeldandrohungen werden Anbieter sozialer Netzwerke Inhalte auch ohne eingehende Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit im Zweifel löschen. "Das birgt die Gefahr eines verfassungswidrigen Overblockings. Algorithmen etwa erkennen keine Satire, löschen sie aber im Zweifel", so der Prozessbevollmächtigte Prof. Dr. Hubertus Gersdorf. Durch die fehlende Anhörungspflicht werde das Risiko eines unzureichend ermittelten Sachverhalts und damit das Risiko nicht gerechtfertigter Löschungen durch Anbieter sozialer Netzwerk erhöht.
"Gerade jetzt, da das NetzDG als Konzept international Schule macht und Staaten, die es mit der Demokratie nicht so ernst nehmen, als Blaupause für Gesetzesvorhaben zur Meinungskontrolle dient, gilt es den Wert eines funktionierenden Rechtsstaates für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu betonen", so Schulz. Seit dem 1. Januar 2018 müssen große soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern unter anderem offensichtlich rechtswidrige Inhalte wie Volksverhetzung, Bedrohung, Beleidigung oder üble Nachrede innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde entfernen.