20.04.2016Dank der Ermächtigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kann die deutsche Justiz wegen Majestätsbeleidigung gegen Jan Böhmermann ermitteln. FDP-Bundesgeschäftsführer Marco Buschmann und Juli-Chef Konstantin Kuhle kritisieren Merkels Entschluss als politisch und rechtlich falsch. In einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel" erläutern sie: "Die vorliegende Entscheidung zeigt jedermann, in welche Abhängigkeit die Bundesregierung sich von der Türkei und ihrem Präsidenten Recep Erdogan begeben hat."
Buschmann und Kuhle entkräften nacheinander die Argumente der Ermächtigungsbefürworter. Die persönliche Ehre des türkischen Ministerpräsidenten sei bereits durch das deutsche Strafrecht geschützt – auch ohne den umstrittenen Paragraf 103 Strafgesetzbuch. "Wenn also argumentiert wird, die Bundesregierung habe richtig gehandelt, weil nun unabhängige Gerichte entscheiden, dann wird übersehen, dass dies ohnehin der Fall ist."
Die politischen Implikationen liegen für die Freien Demokraten auf der Hand: "Die Bundesregierung gibt mit ihrer Entscheidung zu erkennen, dass sie von einem schweren Schaden für ihre Außenpolitik durch den Fall Böhmermann ausgeht. Auszusprechen traut sie sich das aber nicht." In einer Zeit des kritischen Dialogs über die Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei sei dies ein fatales Signal, mahnen Buschmann und Kuhle.
Merkel liegt politisch und rechtlich falsch
Die deutsche Justiz wird sich mit der Causa Böhmermann befassenDank der Ermächtigung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kann die deutsche Justiz wegen Majestätsbeleidigung gegen Jan Böhmermann ermitteln. FDP-Bundesgeschäftsführer Marco Buschmann und Juli-Chef Konstantin Kuhle kritisieren Merkels Entschluss als politisch und rechtlich falsch. In einem Gastbeitrag für den "Tagesspiegel" erläutern sie: "Die vorliegende Entscheidung zeigt jedermann, in welche Abhängigkeit die Bundesregierung sich von der Türkei und ihrem Präsidenten Recep Erdogan begeben hat."
Buschmann und Kuhle entkräften nacheinander die Argumente der Ermächtigungsbefürworter. Die persönliche Ehre des türkischen Ministerpräsidenten sei bereits durch das deutsche Strafrecht geschützt – auch ohne den umstrittenen Paragraf 103 Strafgesetzbuch. "Wenn also argumentiert wird, die Bundesregierung habe richtig gehandelt, weil nun unabhängige Gerichte entscheiden, dann wird übersehen, dass dies ohnehin der Fall ist."
Die politischen Implikationen liegen für die Freien Demokraten auf der Hand: "Die Bundesregierung gibt mit ihrer Entscheidung zu erkennen, dass sie von einem schweren Schaden für ihre Außenpolitik durch den Fall Böhmermann ausgeht. Auszusprechen traut sie sich das aber nicht." In einer Zeit des kritischen Dialogs über die Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei sei dies ein fatales Signal, mahnen Buschmann und Kuhle.