22.06.2017Die Justizminister sprechen derzeit auch über die innere Sicherheit - und streiten über Nutzung von Mautdaten für Strafverfolgung. Die Freien Demokraten lehnen diesen Vorschlag ab. Der Chef der Ministerrunde, Herbert Mertin, betonte: "Als die Maut eingeführt wurde, wurde Stein und Bein geschworen, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden sollen." Diesen Schwur von damals gegenüber den Bürgern wolle man jetzt brechen. Letztlich stünde "auch unser Grundrecht auf unkontrollierte Bewegungsfreiheit in der Bundesrepublik auf dem Spiel", sagte er im SWR2-Tagesgespräch. "Die Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung zu nutzen, wäre nicht nur ein unglaublicher Wortbruch, sondern auch verfassungswidrig", sagt FDP-Vize Wolfgang Kubicki.
Er erinnert daran, dass diese Diskussion bereits bei der Einführung der Maut geführt worden ist. Damals habe man festgelegt, dass die erhobenen Daten ausschließlich zur Abrechnung genutzt werden dürfen. "Nur unter diesen restriktiven Vorgaben war das Gesetz, verfassungsgerichtlich bestätigt, mit dem Grundgesetz vereinbar", erteilt er dem Vorstoß von Baden-Württembergs Ressortchef Guido Wolf eine klare Abfuhr. "Man verteidigt den Rechtsstaat nicht dadurch, dass die geltenden Regeln beständig verletzt werden", mahnt Kubicki, der von der Union nichts Besseres erwartet hat. "Was ist bloß aus der SPD geworden?", ist er auch vom Koalitionspartner enttäuscht.
Angesichts der Grundrechte, besonders auf Freizügigkeit, sei es nicht ganz einfach, plötzlich eine flächendeckende Kontrolle zuzulassen. "Das Bundesverfassungsgericht ist da nicht sehr großzügig. Wenn einmal Daten zu bestimmten Zwecken gesammelt worden sind, dürfen sie grundsätzlich auch nur für diese Zwecke verwendet werden", erklärte Mertin. Eine Veränderung in dieser Größenordnung lasse sich nicht so einfach übers Knie brechen, "weil letztlich auch Grundrechte in Rede stehen". Insofern müsse man da schon "sehr sauber ausloten, wenn man das verändern will."
Der Vorsitzende der Justizminister-Konferenz dringt auch auf eine bessere europaweite Fahndung nach mutmaßlichen Straftätern, die nicht aus der EU kommen: "Ich hielte es für vernünftig, dass alle EU-Mitgliedstaaten in Verdachtsfällen mit Hilfe der Fingerabdrücke auf die Daten über Vorverurteilungen der Nicht-EU-Ausländer zugreifen können", sagte Mertin. "Mir wäre wichtig, dass wir einstimmig befürworten, dass die Pläne der EU auch so umgesetzt werden."
Mertin nannte zwei Beispiele der vergangenen Monate: "Der Täter des Berliner Anschlags, Anis Amri, war in Italien wegen Brandstiftung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Verdächtige eines Mordes an einer Studentin in Freiburg war in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt." Er betonte: "Derzeit haben wir keine Möglichkeit, die Fingerabdrücke abzugleichen. Die EU hat das vor, der Bundesrat hat aber Vorbehalte insbesondere wegen der Fingerabdrücke geäußert." Mertin sagte: "Diesen Vorbehalt verstehe ich nicht."
Mautdaten: Wortbruch und verfassungswidrig
Unter den Justizministern der Länder ist eine Diskussion über die Nutzung von Lkw-Mautdaten entbranntDie Justizminister sprechen derzeit auch über die innere Sicherheit - und streiten über Nutzung von Mautdaten für Strafverfolgung. Die Freien Demokraten lehnen diesen Vorschlag ab. Der Chef der Ministerrunde, Herbert Mertin, betonte: "Als die Maut eingeführt wurde, wurde Stein und Bein geschworen, dass die Daten nur zu Abrechnungszwecken verwendet werden sollen." Diesen Schwur von damals gegenüber den Bürgern wolle man jetzt brechen. Letztlich stünde "auch unser Grundrecht auf unkontrollierte Bewegungsfreiheit in der Bundesrepublik auf dem Spiel", sagte er im SWR2-Tagesgespräch. "Die Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung zu nutzen, wäre nicht nur ein unglaublicher Wortbruch, sondern auch verfassungswidrig", sagt FDP-Vize Wolfgang Kubicki.
Er erinnert daran, dass diese Diskussion bereits bei der Einführung der Maut geführt worden ist. Damals habe man festgelegt, dass die erhobenen Daten ausschließlich zur Abrechnung genutzt werden dürfen. "Nur unter diesen restriktiven Vorgaben war das Gesetz, verfassungsgerichtlich bestätigt, mit dem Grundgesetz vereinbar", erteilt er dem Vorstoß von Baden-Württembergs Ressortchef Guido Wolf eine klare Abfuhr. "Man verteidigt den Rechtsstaat nicht dadurch, dass die geltenden Regeln beständig verletzt werden", mahnt Kubicki, der von der Union nichts Besseres erwartet hat. "Was ist bloß aus der SPD geworden?", ist er auch vom Koalitionspartner enttäuscht.
Angesichts der Grundrechte, besonders auf Freizügigkeit, sei es nicht ganz einfach, plötzlich eine flächendeckende Kontrolle zuzulassen. "Das Bundesverfassungsgericht ist da nicht sehr großzügig. Wenn einmal Daten zu bestimmten Zwecken gesammelt worden sind, dürfen sie grundsätzlich auch nur für diese Zwecke verwendet werden", erklärte Mertin. Eine Veränderung in dieser Größenordnung lasse sich nicht so einfach übers Knie brechen, "weil letztlich auch Grundrechte in Rede stehen". Insofern müsse man da schon "sehr sauber ausloten, wenn man das verändern will."
Bessere europaweite Fahndung
Der Vorsitzende der Justizminister-Konferenz dringt auch auf eine bessere europaweite Fahndung nach mutmaßlichen Straftätern, die nicht aus der EU kommen: "Ich hielte es für vernünftig, dass alle EU-Mitgliedstaaten in Verdachtsfällen mit Hilfe der Fingerabdrücke auf die Daten über Vorverurteilungen der Nicht-EU-Ausländer zugreifen können", sagte Mertin. "Mir wäre wichtig, dass wir einstimmig befürworten, dass die Pläne der EU auch so umgesetzt werden."
Mertin nannte zwei Beispiele der vergangenen Monate: "Der Täter des Berliner Anschlags, Anis Amri, war in Italien wegen Brandstiftung zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Verdächtige eines Mordes an einer Studentin in Freiburg war in Griechenland zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt." Er betonte: "Derzeit haben wir keine Möglichkeit, die Fingerabdrücke abzugleichen. Die EU hat das vor, der Bundesrat hat aber Vorbehalte insbesondere wegen der Fingerabdrücke geäußert." Mertin sagte: "Diesen Vorbehalt verstehe ich nicht."