StiftungJustiz-Affäre

Leutheusser-Schnarrenberger fordert mehr Unabhängigkeit der Justiz

Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerLeutheusser-Schnarrenberger fordert mehr Unabhängigkeit der Justiz
06.08.2015

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, fordert unter dem Eindruck der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range mehr Unabhängigkeit der Justiz von der Politik. Bereits in einem 2009 einstimmig angenommenen Bericht für den Europarat habe sie empfohlen, "die Unabhängigkeit der jeweiligen Generalstaatsanwälte zu stärken und sie möglichst frei zu machen von Weisungen, die letztlich immer sehr schnell politisch interpretiert werden", sagte Leutheusser-Schnarrenberger im Interview mit der "Welt". Dem Verfassungsschutz-Chef wirft sie vor, ein Ermittlungsverbot gegen Journalisten umgehen zu wollen.

"Hier ist vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz der Vorwurf des Landesverrats ersatzweise herbeigezogen worden, um das Ermittlungsverbot gegen Journalisten bei der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu umgehen", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. "In Zeiten der Digitalisierung erleben wir es ja immer öfter, dass Papiere, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, publiziert werden – ohne dass die Journalisten sich diese Dokumente selbst illegal besorgt haben", äußerte sie aber Verständnis für das Problem der Sicherheitsdienste, dass zunehmend geheime Papiere veröffentlicht würden.

#Landesverrat Ich habe in meinen Amtszeiten keine formelle Weisung gegenüber dem Generalbundesanwalt ausgesprochen....

Posted by Sabine Leutheusser-Schnarrenberger on Mittwoch, 5. August 2015

Die FDP-Politikerin fordert eine grundsätzliche Debatte: "Wir sollten wissenschaftlich fundiert über die Frage diskutieren: Was heißt Verrat von Staatsgeheimnissen in Zeiten der Digitalisierung? Also zum Beispiel durch sogenanntes Whistleblowing, durch geleakte Papiere, durch Informationen, die erst durch die Digitalisierung in die Öffentlichkeit gebracht werden können", so die ehemalige Justizministerin. Ihrer Ansicht nach muss vor allem das Verhältnis zwischen öffentlichem Transparenzanspruch und einem Kern von Geheimhaltungsbedürfnis des Staates geklärt werden.

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