09.04.2003FDP-FraktionRechtspolitik

LAURISCHK: Sorgerecht für Väter nicht ehelicher Kinder regeln !

BERLIN. Zur vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Regelungslücke im Sorgerecht für nichteheliche Kinder erklärt die FDP-Bundestagsabgeordnete und Familienrechts-Expertin, Sibylle LAURISCHK:

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich die vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Regelungslücke im Sorgerecht für nicht eheliche Kinder zu schließen. Ein entsprechender Antrag wird in den Bundestag eingebracht.
Nach aktueller Gesetzeslage können seit dem 1. Juli 1998 Väter nicht ehelicher Kinder das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter durch eine gemeinsame Erklärung vor der zuständigen Behörde erlangen. Diese Möglichkeit ist Vätern nicht ehelicher Kinder verwehrt, die eine gemeinsame Erklärung mit der Kindesmutter nicht erzielen können, weil sie mittlerweile von ihr getrennt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass Väter, die schon vor dem 1.07.98 als nicht eheliche Väter eine solche Erklärung hätten abgeben wollen, dies nach dem 1.07.1998 aber im Konsens mit der Kindesmutter nicht mehr können, rechtlich benachteiligt sind. Insoweit besteht eine Regelungslücke. Die FDP-Bundestagsfraktion hat deshalb die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert, damit die Gleichstellung nicht ehelicher Väter und eine dem Einzelfall entsprechende Regelung auch sogenannter "Altfälle" möglich wird.
Die FDP-Fraktion sieht in dem sensiblen Feld der sich ändernden Familienstrukturen weiteren Diskussionsbedarf.

Susanne Bühler - Telefon [030] 227-51341 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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