LAURISCHK: EU Recht belastet Landwirtschaft - Deutsches Recht reicht aus
BERLIN. Die Europarechtsexpertin und FDP-Bundestagsabgeordnete, Sibylle LAURISCHK, erklärt:
Der von mir als FDP-Europarechtsexpertin im Deutschen Bundestag initiierte Antrag zur Beibehaltung der bisherigen Haftpflichtversicherungsfreiheit wird mittlerweile von allen Bundestagsfraktionen unterstützt. Wir werden versuchen, die drohende Haftpflichtversicherung für landwirtschaftliche Anhänger, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Baumaschinen in Deutschland doch noch zu verhindern. Die EU will eine solche Regelung, weil in allen anderen EU-Staaten diese Regelung besteht. Die in Deutschland bestehende Alternativlösung über die Betriebshaftpflichtversicherung wird ignoriert. Die Änderung würde Kosten von jährlich ca. 12 Millionen Euro und weiteren bürokratischen Aufwand bedeuten.
Die europäische Rechtspolitik, die zunehmend einheitliche Rechtsverhältnisse in den Ländern der Europäischen Union zu schaffen versucht, hat auf die deutsche Rechtspolitik maßgeblichen Einfluss. So ist die Bundesrepublik innerhalb eines gesetzten Zeitrahmens verpflichtet, deutsches Recht den Vorgaben europäischer Richtlinien anzupassen. Deutsche Interessen können nur gewahrt werden, solange die Rechtslage in Brüssel nicht verbindlich festgesetzt ist, danach ist die Bundesrepublik an die geschaffene Rechtslage gebunden.
Isabella Pfaff - Telefon [030] 227-52378 - pressestelle@fdp-bundestag.de