15.04.2016FDPRecht

KUBICKI: Bundestag muss den Paragrafen 103 umgehend streichen

Berlin. Zur Böhmermann-Entscheidung der Bundesregierung erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

„Es ist mir völlig unverständlich, warum sich Angela Merkel als Person in diese Angelegenheit eingemischt hat, denn die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland ist auf die Verfassung unseres Landes vereidigt. Es reicht nicht, in Sonntagsreden die Werte dieser Verfassung hochzuhalten. Gelegentlich muss man sie auch verteidigen.

Ich fordere den Deutschen Bundestag auf, den Paragrafen 103 Strafgesetzbuch umgehend zu streichen, damit den staatsanwaltlichen Ermittlungen der Beleidigung eines Staatsoberhaupts der Boden entzogen wird. Es bleibt Herrn Erdogan unbenommen, seine Rechte über den einfachen Beleidigungsparagrafen 185 Strafgesetzbuch wahrzunehmen und auch zivilrechtlich gegen Herrn Böhmermann vorzugehen. Wobei der Staatsanwaltschaft auch der Weg eröffnet wäre, Herrn Erdogan auf den Privatklageweg zu verweisen.“

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