FDPNeues Gesetz

Krebsfrüherkennung wird verbessert

Krebsfrüherkennungsgesetz
30.04.2013

Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz ist Anfang April in Kraft getreten. Die Krankenkassen laden zukünftig auch zur Gebärmutterhals- und Darmkrebsvorsorge ein, außerdem fallen starre Altersgrenzen aufgrund aktueller medizinischer Erkenntnisse. Durch ein nationales Krebsregister soll die onkologische Versorgung verbessert werden. Gesundheitsminister Daniel Bahr erklärte: "Statt eines Flickenteppichs schaffen wir eine einheitliche Lösung."

"Wir erhalten vergleichbare Daten, die nicht nur national, sondern auch vor Ort genutzt werden können, um Angebote zu verbessern. Der Austausch auf lokaler Ebene wird gefördert", so Bahr. Das Krebsregister soll innerhalb der kommenden drei Jahre aufgebaut werden. Pro Jahr werden die Kosten etwa 57 Millionen Euro betragen. Auch von diesen Kosten sollen die Länder zehn Prozent tragen. 90 Prozent zahlen die Gesetzlichen Krankenkassen.

Die Finanzierung der für den Aufbau erforderlichen acht Millionen Euro ist geregelt. Die Deutsche Krebshilfe trägt 90 Prozent und somit 7,2 Millionen Euro. Die verbleibenden zehn Prozent tragen die mit dem Aufbau beauftragten Bundesländer. "Wir sind einen entscheidenden Schritt voran gekommen", so Bahr.

Hintergrund

Das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz setzt zentrale Punkte des nationalen Krebsplans um. Dieser wurde 2008 vom Gesundheitsministerium und seinen Partnern ins Leben gerufen, um die Zahl der Erkrankungen zu verringern und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

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