10.03.2003FDP-FraktionWirtschaftspolitik

KOPP: Starre Ladenschlussregelungen verfassungswidrig?

BERLIN. Zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit des Deutschen Bundestages erklärt die Wirtschaftspolitikerin und verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

st das bestehende Ladenschlussgesetz überhaupt verfassungskonform? Diese Frage stellt sich die FDP nach der heutigen Expertenanhörung.
Denn: In einem freiheitlichen Verfassungsstaat sollte nicht die Änderung oder die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes begründungsbedürftig sein, sondern das Festhalten an dieser Freiheitsschranke für Anbieter, Kunden und Beschäftigte muss begründet werden. Mit diesen Ausführungen unterstützte der Rechtsexperte Prof. Dr. Friedhelm Hufen von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz den FDP-Gesetzentwurf in der heutigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses ohne Einschränkungen.
Die FDP will keine weiteren Minilösungen, keine faulen Kompromisse - sondern klare, mutige Entscheidungen zum Abbau von Bürokratie und für mehr Kundenservice. Wir fordern deshalb die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes an Werktagen. Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz sollen die Länder je nach kulturellen und traditionellen Bedürfnissen regeln.
Sollte die Bundesregierung - gemeinsam mit den Gewerkschaften - bei ihrer Ablehnung einer Freigabe von Öffnungszeiten an Werktagen bleiben, wäre eine Klärung dieses Sachverhaltes durch das Bundesverfassungsgericht denkbar.

Bettina Lauer - Telefon (0 30) 2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de

Social Media Button