KOPP: Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz verfassungsrechtlich fragwürdig
Mit dem Gesetzentwurf legt Rot-Grün einen Abrechnungsmoloch vor. Statt die Unternehmen zu entlasten und zumindest eine Regelfallregelung vorzulegen, werden sie geknechtet mit einem Mehr an Bürokratie, z. B. dem Zwang, ein Wirtschaftsprüfergutachten zur erforderlichen Testierung vorzulegen, und mit zusätzlichen Kosten belastet. Damit nimmt Rot-Grün den Unternehmen einen Teil der Entlastung, die sie im Einzelfall erhalten können. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ist, soll eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit regeln. Ermessensspielräume werden ihr zugestanden. Im Gesetzentwurf kneift Rot-Grün vor klaren Entscheidungen.
Der Gesetzentwurf ist ein klarer Eingriff in die unternehmerische Freiheit der Unternehmen, denn er birgt die Gefahr der Offenlegung von Betriebsgeheimnissen. Geht es nach Rot-Grün, müssen die Stromlieferverträge veröffentlicht werden. Dem Bundesumweltminister ist offensichtlich jedes Mittel recht, die Energieversorgungsunternehmen in die Knie zu zwingen. Hier bedient er sich verfassungsrechtlich umstrittener Wege. Haben die Verfassunsgsressorts der Bundesregierung ausreichend geprüft?
Die FDP lehnt den Gesetzentwurf ab. Er ist mit heißer Nadel gestrickt, nicht konsequent durchdacht, regelt allenfalls im Einzelfall und öffnet der Willkür Tür und Tor.