FDPHaushaltspolitik

Keine Verschiebung des Schuldenabbaus

Volker WissingVolker Wissing nimmt die rot-grüne Haushaltspolitik in Bremen ins Visier
03.05.2016

Der Bremer Senat will unter dem Deckmantel der Flüchtlingshilfe von der Schuldenbremse abweichen. Die Krise vorzuschieben, um sich den vereinbarten Konsolidierungspflichten zu entledigen, sei alles andere als glaubwürdig, monierte FDP-Präsidiumsmitglied Volker Wissing. Auch FDP-Landeschef Hauke Hilz hat wenig Verständnis für den Plan. Das neulich veröffentlichte Gutachten zur Ausklammerung der Flüchtlingskosten im Bremer Haushalt lenke von Disziplinlosigkeit bei den öffentlichen Ausgaben ab, kritisierte er.

"Wer höhere Schulden fordert, um die Flüchtlingskrise zu finanzieren, hätte vorher mehr Schulden abbauen müssen", stellte Wissing klar. Letztendlich habe die Niedrigzinspolitik der EZB die Zinsausgaben deutlich gesenkt und die Steuereinnahmen auf Rekordniveau gehoben. "Man kann nicht die Kosten der Flüchtlingskrise geltend machen und gleichzeitig die günstige Situation auf der Ein- und Ausgabenseite verschweigen", verdeutlichte der Freidemokrat. Vor diesem Hintergrund sei Bremen ein warnendes Beispiel dafür, wie sich eine Regierung willkürlich Argumente zurechtlege, um weiter Schulden zu machen. "Die FDP fordert eine konsequente Haushaltskonsolidierung auf allen staatlichen Ebenen. Eine Verschiebung des Schuldenabbaus darf es nicht geben", unterstrich er.

Senat spielt mit dem Feuer

Auch der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bürgerschaftsfraktion, Hauke Hilz, fand klare Worte für den Senat. Hier versuche Rot-Grün offensichtlich, "mit der Sonderausweisung der Flüchtlingskosten von seiner Disziplinlosigkeit bei den Ausgaben abzulenken". Hilz ist dennoch überzeugt, dass der übrige Haushalt schlanker werden müsse. "Das vorgelegte Gutachten gesteht zwar Spielräume zu, mehr Schulden zu machen. Aber nur, weil es die Möglichkeit gibt, sollte der Senat sie nicht ausschöpfen", mahnte der Freidemokrat.

Nach Auffassung der Freien Demokraten ist auch die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltes mit dem vorgelegten Gutachten noch nicht bewiesen. "Das Gutachten stellt hohe Anforderungen an die Transparenz bei der Ausklammerung von Flüchtlingskosten im Bremer Haushalt. Mehrausgaben, die nicht direkt mit den Flüchtlingskosten im Zusammenhang stehen, dürfen nicht veranschlagt werden", hob Hilz hervor. Dies wäre nämlich verfassungswidrig. "Außerdem stellt der Stabilitätsrat nach Ablauf des Haushaltsjahres fest, ob die besondere Situation anerkannt wird. Tut er das nicht, wird der Haushalt im Nachhinein verfassungswidrig – und unser Bundesland in seiner Existenz bedroht."

Darüber hinaus kritisierte Hilz die vorgelegten Ansätze: "Der Senat plant weiterhin mit flüchtlingsbedingten Mehrausgaben im laufenden Jahr von 361 Millionen Euro, obwohl die Flüchtlingszahlen seit Jahresbeginn kontinuierlich abnehmen. Demnach müsste diese Zahl eigentlich nach unten korrigiert werden", verdeutlichte er.

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