18.11.2015Die Freien Demokraten in Bremen lassen nicht locker. Auch vor dem Hintergrund der schrecklichen und barbarischen Anschläge in Paris wollen sie weiter die Bürgerrechte verteidigen. Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Dringlichkeitsantrag zur Vorratsdatenspeicherung eingebracht und fordert den Senat auf, beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die VDS mit höherem Recht vereinbar ist. Die Abgeordneten sind der Überzeugung: "Das Interesse an der Ahndung von Straftaten rechtfertigt nicht den ungezügelten Eingriff des Staates in die Privats- und Intimsphäre aller Bürger."
Nach jahrelangem Streit und gegen den scharfen Protest von Opposition und Datenschützern hat der Bundestag eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Die Freien Demokraten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig - und haben beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einzureichen.
Die FDP-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft legt noch mal nach. In einem Dringlichkeitsantrag fordert sie den Senat auf "gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 16 Nummer 6 und 76 ff. BVerfGG unverzüglich nach Ausfertigung des 'Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten' durch den Bundespräsidenten und dessen Verkündung eine abstrakte Normenkontrolle dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben."
Bürgerrechte verteidigen – Verfassungsklage gegen VDS einreichen
Lencke Steiner legte gemeinsam mit den Fraktionskollegen den Antrag vorDie Freien Demokraten in Bremen lassen nicht locker. Auch vor dem Hintergrund der schrecklichen und barbarischen Anschläge in Paris wollen sie weiter die Bürgerrechte verteidigen. Die FDP-Fraktion hat deshalb einen Dringlichkeitsantrag zur Vorratsdatenspeicherung eingebracht und fordert den Senat auf, beim Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, ob die VDS mit höherem Recht vereinbar ist. Die Abgeordneten sind der Überzeugung: "Das Interesse an der Ahndung von Straftaten rechtfertigt nicht den ungezügelten Eingriff des Staates in die Privats- und Intimsphäre aller Bürger."
Nach jahrelangem Streit und gegen den scharfen Protest von Opposition und Datenschützern hat der Bundestag eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Telekommunikationsdaten sollen künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Die Freien Demokraten halten das Vorhaben für verfassungswidrig und unverhältnismäßig - und haben beschlossen, Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung einzureichen.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FDP.
Die FDP-Fraktion in der Bremer Bürgerschaft legt noch mal nach. In einem Dringlichkeitsantrag fordert sie den Senat auf "gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 und 2a GG und §§ 16 Nummer 6 und 76 ff. BVerfGG unverzüglich nach Ausfertigung des 'Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten' durch den Bundespräsidenten und dessen Verkündung eine abstrakte Normenkontrolle dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben."