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Islamisten-Gesetz erschafft nur Illusion von Sicherheit

Wolfgang KubickiWolfgang Kubicki
05.02.2015

Ein neues Gesetz soll verhindern, dass Islamisten aus Deutschland in Kriegsgebiete reisen, um dort zu kämpfen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki stellt klar: „Der vom Bundeskabinett beschlossene Strafrechtsänderungsentwurf wird einer verfassungsrechtlichen Prüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht standhalten.“ Der Entwurf schaffe lediglich eine Illusion von Sicherheit – auf Kosten der Freiheit aller.

Die Große Koalition hat in ihrer Kabinettsitzung einen Gesetzentwurf beschlossen, demzufolge Personen, die ins Ausland reisen, um ‚eine schwere staatsgefährdende Gewalttat‘ zu verüben oder sich dazu ausbilden lassen wollen, sich strafbar machen. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, warf allerdings die Frage auf, wie die Strafverfolgungsbehörden diese Informationen erheben wollen – „außer durch Gedankenkontrolle oder durch anlasslose Vorratsdatenspeicherung“.  

Darüber hinaus ersetze die Bundesregierung kurzerhand die Unschuldsvermutung durch eine Schuldvermutung, warnte Kubicki, der auch als Rechtsanwalt arbeitet. „Wer bestimmte Dinge unternimmt, die möglicherweise zu einer Straftat führen könnten, soll sich schon strafbar machen.“

Dieser Gesetzentwurf führe „exakt zu dem, wovor nahezu alle politisch Verantwortlichen nach dem Anschlag auf ‚Charlie Hebdo‘ gewarnt hatten“. Die Freiheit aller Bürger werde „zugunsten einer Illusion von Sicherheit“ eingeschränkt, kritisierte Kubicki. Er forderte: „Was wir brauchen, ist nicht immer wieder neuer gesetzgeberischer Aktionismus, sondern ausreichend Personal bei Polizei und Verfassungsschutz.“

Baum: Es gibt keine Gesetzeslücke

Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) hält die geplanten Anti-Terror-Gesetze für überflüssig. Schon jetzt gebe es eine Reihe von Straftatbeständen, die das ausreichend regelten, sagte er im Deutschlandfunk: "Anschluss an eine terroristische Vereinigung im Ausland ist strafbar. Es gibt eine Vorfeldstrafbarkeit, Vorbereitung schwerer, staatsgefährdender Gewalttaten, Beschaffung von Finanzmitteln, Besuch terroristischer Ausbildungslager. Das alles ist strafbar. Wenn Sie für eine solche IS-Miliz werben, ist das strafbar, denn dies ist hier verboten. Es gibt eigentlich keine Lücke, es gibt keinen Bedarf."

Er kritisiert zudem, dass die Strafbarkeit ins Vorfeld einer Tat verlegt werden soll. Es sei "eine grundsätzlich bedenkliche Entwicklung", wenn jemand wegen seiner Gesinnung und der vagen Absicht, eine Straftat zu begehen, bereits belangt werden könne, erklärte Baum. Auch der Bundesgerichtshof habe sich sehr kritisch zur Vorfeldstrafbarkeit geäußert. "Unser Strafrecht geht nicht davon aus, dass die bloße Absicht schon bestraft wird." Er glaube, so Baum, dass die geplanten Gesetze kaum praktisch umgesetzt werden könnten, weil es große Beweisschwierigkeiten geben werde.

Der FDP-Politiker betonte zugleich, der Versuch, angehende Dschihadisten zu stoppen, sei richtig. Aber: "Es wäre viel wichtiger, die Prävention zu stärken." Man müsse untersuchen, warum Menschen in unserer Gesellschaft zu Tätern werden wollten.

 

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