26.06.2003FDP-FraktionUmweltpolitik

HOMBURGER: Zwangspfand wird im Schweinsgalopp durch Bundestag gepeitscht

BERLIN. Zum vorgesehenen Beratungsablauf und zur Kritik an der Verpackungsverordnung (VerpackV) erklärt die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion und umweltpolitische Sprecherin, Birgit HOMBURGER:

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz kann die Verpackungsverordnung (VerpackV) "durch Beschluss des Bundestages geändert oder abgelehnt werden". Der mit Mehrheit der Regierungsfraktionen durchgesetzte Beratungsablauf zur VerpackV lässt demgegenüber eine vernünftige Beratung im Bundestag nicht zu. Während sich Trittin vier Monate Zeit ließ, um seine im Februar verkündeten Erkenntnisse in Verordnungsform zu gießen, wird das Zwangspfand nun in eineinhalb Wochen im Schweinsgalopp durch den Bundestag gepeitscht. Es ist völlig unverständlich, wie sich rot-grüne Parlamentarier von Trittin so unter Druck setzen und zum Abnicken der VerpackV-Novelle missbrauchen lassen. Die für den 2. Juli 2003 angesetzte Anhörung ist eine Farce. Der Umweltausschuss soll bereits zwei Stunden nach Ende der Anhörung in einer Sondersitzung sein Votum abgeben. Damit ist nicht nur eine gründliche Auswertung der Anhörungsergebnisse, sondern sind auch Änderungsvorschläge nicht mehr möglich.
Damit hat Trittin sich durchgesetzt. Er hat im Vorfeld klargemacht: Entweder die Sache wird so beschlossen, wie ich es will, oder gar nicht. Die FDP fordert die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün auf, diese Arroganz von Trittin nicht zu akzeptieren und die Beratungsrechte des Parlaments zu wahren.
Dabei sieht die Bundesregierung selbst zu Recht noch Klärungsbedarf. Laut Presseberichten will das BMWA über die Kosten des Rücknahmesystems eine Studie in Auftrag geben. Wozu noch Kosten für ein Gutachten verschleudern, wenn das Zwangspfand bereits am 4. Juli 2003 im Plenum beschlossen werden soll?
Auch die Frage nach einer transparenten Regelung zur Einstufung von Getränkeverpackungen als ökologisch vorteilhaft (so genannte Innovationsklausel) ist unbeantwortet. Das zeigt auch die Tatsache, dass Wirtschaftsminister Clemet sich gezwungen sah, dies im Kabinett zu Protokoll zu geben. Weiterhin ist die europarechtliche Zulässigkeit der von Discountern geplanten sogenannten Insellösungen (Verkauf und Rücknahme allein der eigenen Verpackungen) äußerst fragwürdig.
Nicht zuletzt angesichts der -auch von der EU-Kommission- aktuell aufgeworfenen rechtlichen Fragen, wäre Trittin gut beraten, die entsprechenden geltenden Regeln der VerpackV auszusetzen.
Die von Trittin vorgelegte VerpackV-Novelle hat unabsehbare Folgen. Das Zwangspfand führt zu einer unnötigen Belastung der Bürgerinnen und Bürger, ohne dass das ökologische Ziel erreicht würde. Die FDP hat mit dem Modell handelbarer Abfüllizenzen für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Novelle der VerpackV einen konstruktiven Vorschlag gemacht.
Die FDP fordert Umweltminister Trittin auf, anstelle dieses Flickwerks eine umfassende Neuregelung des Verpackungsrechts vorzulegen. An einer "großen Novelle" der VerpackV führt kein Weg vorbei!

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