27.05.2005FDP-FraktionUmweltpolitik

HOMBURGER: Bürokratische Verwirrung beim Zwangspfand: Pfand oder kein Pfand?

BERLIN. Zum Inkrafttreten der 3. Novelle der Verpackungsverordnung (Zwangspfand) am morgigen Samstag erklärt die stellvertretende Vorsitzende und umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit HOMBURGER:

Warum soll man auf ein Fruchtsaftgetränk in einer PET-Einwegflasche Pfand zahlen, nicht aber auf dieselbe PET-Einwegflasche, die Fruchtnektar enthält? Dies ist ein Beispiel für die Inkonsequenz der Verpackungsverordnung (VerpackV). Maßstab ist nämlich nicht allein, ob eine Verpackung ökologisch vorteilhaft ist oder nicht. Da hilft es wenig, wenn viele dieser insgesamt inkonsequenten Regelungen erst im Mai 2006 In Kraft treten werden.
Die VerpackV orientiert sich weiterhin an den durch Ökobilanzen überholten Kategorien Einweg bzw. Mehrweg. Es sollen zwei Quoten (Mehrweg und ökologisch vorteilhaftes Einweg) erhoben werden und im Bundesanzeiger bekanntgemacht werden. Aber die Quoten-Unterschreitung führt zu keiner Rechtsfolge, da das Zwangspfand generell eingeführt wurde. Das ist Bürokratie um der Bürokratie Willen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird dafür sorgen, dass dieser Unsinn aufhört und es nach der Bundestagswahl eine komplette Überarbeitung der VerpackV gibt.
Die FDP hat als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag einen Alternativ-Vorschlag zum Zwangspfand (Abfülllizenzen für ökologisch nicht vorteilhafte Getränkeverpackungen) vorgelegt. Mit dem Abfülllizenzmodell würde das ökologische Ziel sicher erreicht. Es wäre zudem kostengünstiger, einfacher durchführbar und verbraucherfreundlich zugleich.
Pfand oder kein Pfand? Die FDP fordert Pfand für Umweltminister Jürgen Trittin. Späteste Rückgabe 18. September 2005.

Susanne Bühler
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