24.04.2003FDP-FraktionRente

HAUPT: Rentenunrecht muss korrigiert werden!

BERLIN. Zum Urteil des Bundessozialgerichts zu den Ostrenten erklärt der seniorenpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Klaus HAUPT:

Deutschlands oberste Sozialrichter haben bestehendes Rentenunrecht in einem wesentlichen Punkt korrigiert: Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung dürfen - wie im Westen längst üblich - nicht mehr auf die normale Altersrente angerechnet werden.
Jetzt müssen auch in anderen Feldern des Rentenrechts die Rentner in den neuen Bundesländern fair behandelt werden. Dazu gehören vor allem die Angehörigen des mittleren medizinischen Personals der ehemaligen DDR sowie die Empfänger der so genannten "Intelligenzrenten", also ehemalige Akademiker.
Die FDP hat einen Antrag in den Bundestag eingebracht, um ein faires Rentenrecht auch für die Angehörigen des so genannten "mittleren medizinischen Personals" zu verwirklichen.
Es gab in der DDR die Besonderheit, Krankenschwestern, Hebammen, und andere Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens durch die Aussicht auf eine höhere Rente im Beruf zu halten. Daher wurde diesen Beschäftigten ein erhöhter Rentenanspruch zugestanden. Aber für alle, die ab 1.1.1997 ins Rentenalter eintraten, wurde diese Regelung gestrichen. Rund 340.000 Menschen sind davon betroffen. Ihre Schlechterstellung ist inakzeptabel, da der Steigerungsbetrag zu den erworbenen Rentenansprüchen gehört.
Auch für die Empfänger der sogenannten "Intelligenzrenten" muss endlich eine faire Information erfolgen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat die Rentenansprüche systematisch fehlberechnet, die Betroffenen aber nicht informiert. Auch hierzu habe ich für die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht.

Susanne Bühler - Telefon [030] 227-51131 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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