16.06.2005FDP-FraktionLandwirtschaft

HAPPACH-KASAN: Rindenprodukte als Torfersatz erhalten!

BERLIN. Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: "Auswirkungen der neuen Düngemittelverordnung auf den Einsatz von Rindenprodukten" erklärt die Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion für nachwachsende Rohstoffe, Christel HAPPACH-KASAN.

Die in Sägewerken anfallende Baumrinde hat sich während der letzten zwanzig Jahre im Garten- und Landschaftsbau als wertvoller naturbelassener Rohstoff u. a. als Ersatz für Torf bewährt. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wird reduziert, die Erosion gemindert. Gleichzeitig werden die Moore geschützt, weil auf den Abbau zur Torfgewinnung verzichtet werden kann. Aufgrund der Grenzwertrichtlinie in der neuen Düngemittelverordnung werden Rindenmulche ab 2006 nur noch eingeschränkt verwendet werden können. Dies ist angesichts der ökologischen Vorteile nicht gerechtfertigt.
Der Schutz der Böden vor Eintragungen von Schadstoffen aus der Luft oder durch das Aufbringen von Dünge- oder Bodenverbesserungsmitteln ist eine wichtige Aufgabe des Umweltschutzes. Das Schwermetall Cadmium (Cd) kommt in Böden natürlich vor, kann aber auch über Düngemittel und z. B. Rindenmulch eingetragen werden. Bei zu hohem Cd-Gehalt im Boden, kann dieses Metall durch Kulturpflanzen aufgenommen werden und zu unvertretbar hohen Cd-Konzentrationen in den Pflanzen führen.
Unabhängige Wissenschaftler weisen bereits seit Jahren anhand von Studien darauf hin, dass die Verwendung von Rindenmulch und Rindenhumus kein Gefahrenpotential für Mensch und Natur darstellt. Für den Schutz der Böden ist die Einhaltung von Cd-Grenzfrachten entscheidend. Das heißt, es muss die Menge begrenzt werden, die pro Zeiteinheit aufgetragen wird. Wenn, wie in der Düngemittelverordnung festgeschrieben ist, allein der Gehalt an Cadmium im aufgebrachten Material entscheidend ist, werden Substrate wie Rindenmulch, die z. B. nur bei der Erstpflanzung eingesetzt werden, von der Verwendung ausgeschlossen, obwohl dies ökologisch nicht begründet ist. Das ist auch im Sinne des Bodenschutzes nicht sinnvoll.
Die mittelständisch geprägte und überwiegend in strukturschwachen Regionen ansässige Sägewerksindustrie Deutschlands wird bei Umsetzung der Düngemittelverordnung durch die zukünftig anfallenden Gebühren für die Entsorgung eines hochwertigen Rohstoffes zusätzlich belastet. In der heimischen Sägewerksindustrie sind derzeit über 25.000 Menschen tätig; in der Rinden- und Substratwirtschaft arbeiten mehr als 5.000 Beschäftigte.
In den deutschen Mittelgebirgslagen, insbesondere im Sauerland, der Eifel und im Harz haben die Gesteine nach Aussage der Bundesregierung natürlicherweise einen erhöhten Cadmium-Gehalt. Die Versauerung der Böden erhöht die Menge des freiverfügbaren Cadmiums, das von Pflanzen aufgenommen werden kann oder ins Grundwasser gelangt. Daher verbessern in solchen Regionen gezielte Kompensationskalkungen nicht nur die Wachstumsbedingungen für den Wald sondern auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Waldbesitzer.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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