21.04.2016Das BKA-Gesetz ist für teilweise verfassungswidrig erklärt worden. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Kernvorschriften des Bundeskriminalamtsgesetzes stärkt den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zeigt erneut dem Bundesgesetzgeber klare Grenzen auf."
Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, in dieser Legislaturperiode diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. "Ich fordere darüber hinaus einen Bericht der Bundesregierung, welche Auswirkung diese Entscheidung auf den Informationsaustausch innerhalb der bestehenden Zentren zur Abwehr terroristischer und extremistischer Gefahren hat."
Grundrechtsschutz in Zeiten des Terrors
Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerDas BKA-Gesetz ist für teilweise verfassungswidrig erklärt worden. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Vorstandsmitglied der Stiftung für die Freiheit, begrüßte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Kernvorschriften des Bundeskriminalamtsgesetzes stärkt den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und zeigt erneut dem Bundesgesetzgeber klare Grenzen auf."
Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, in dieser Legislaturperiode diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. "Ich fordere darüber hinaus einen Bericht der Bundesregierung, welche Auswirkung diese Entscheidung auf den Informationsaustausch innerhalb der bestehenden Zentren zur Abwehr terroristischer und extremistischer Gefahren hat."
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