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Grundgesetz steht nicht zur Debatte

JustitiaJustitia / Quelle: Shutterstock
19.10.2016

Die Debatte um die Sendung "Terror – Ihr Urteil" und die Abstimmung über Schuld oder Unschuld erhitzt die Gemüter. Fast 90 Prozent der Fernsehzuschauer hatten den Piloten freigesprochen, der eine Passagiermaschine abgeschossen hatte, um einen Terroranschlag zu verhindern. Die Freien Demokraten verweisen jedoch auf die Grenzen des Grundgesetzes.

Gerhart Baum, Bundesinnenminister a.D., verdeutlichte im Interview mit der "Berliner Morgenpost", dass der Kampf gegen den Terror nicht dazu führen dürfe, dass der Boden des Rechts verlassen werde. "Diesen Gefallen dürfen wir den Terroristen nicht machen. Und es gibt eben kein Allheilmittel gegen das Risiko", stellte Baum klar.

Viele Menschen orientierten sich bei ihrer Entscheidung über Schuld oder Unschuld des Piloten wohl an seiner Gewissensnot, konstatierte Baum. "Der Mann ist aber auf jeden Fall Täter. Daran geht kein Weg vorbei. Die Frage ist nur, ob man ihm das voll zurechnet."

Grundrechte stehen nicht zur Disposition

Im Interview mit der "Rhein-Neckar-Zeitung" erläuterte Baum, dass die Entscheidung der Fernsehzuschauer ein Votum gegen das Grundgesetz sei. "Wir dürfen nicht Menschenleben gegen Menschenleben aufrechnen", unterstrich er. "Hier spielten Emotionen eine große Rolle, und die sehr wichtige ethische und juristische Diskussion ist viel zu kurz gekommen." Der frühere Bundesinnenminister verwies darauf, dass der Autor des ursprünglichen Theaterstücks seinen Protagonisten für schuldig halte. Allerdings habe der Dramatiker offenbar nicht damit gerechnet, wie die TV-Inszenierung auf die Abstimmung auswirken würde.

Insgesamt sieht Baum solche Volksbefragungen auf dem Sofa vor dem Fernseher kritisch. "Stellen Sie sich vor: Ein Terrorist wird gefasst und hat Informationen über einen bevorstehenden Anschlag. Dann kommt der Vorschlag, ihn zu foltern, um eine Aussage zu erzwingen. Eine große Mehrheit würde sich im Falle einer Abstimmung für die Folter entscheiden", gab er zu bedenken. Während der Zeit des RAF-Terrors hätten letztendlich 67 Prozent der Bürger die Todesstrafe für die Täter gefordert. Für Baum steht jedoch fest, dass die Grundrechte und Verfassung nicht zur Disposition gestellt werden dürften. "Der Terrorismus bedroht uns, aber er darf uns nicht Angst einflößen, die uns in die Irre führt. Angst ist ein schlechter Ratgeber", führte er aus.

Selbstjustiz ist keine Lösung

FDP-Vize Wolfgang Kubicki, selbst Rechtsanwalt, schloss sich der Einschätzung Baums an. Gegenüber der "Bild"-Zeitung verdeutlichte er: "Lars Koch ist schuldig, weil er unabhängig von seiner Motivation den Tod von 164 Menschen zu verantworten hat. Er hat das Recht selbst in die Hand genommen und ohne Befehl gehandelt."

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