GOLDMANN: Staat muss Beichtgeheimnis schützen
BERLIN. Zu den Änderungsplänen des Bundesinnenministeriums zum BKA-Gesetz, das auch das Abhören von Geistlichen ermöglichen soll, erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der FDP-Bundestagsfraktion Hans-Michael GOLDMANN:
Das Beichtgeheimnis ist für die seelsorgerliche Zuwendung unverzichtbar. Gespräche, Telefongespräche und Briefverkehr mit Geistlichen müssen uneingeschränkt geschützt bleiben. Ebenso darf das Zeugnisverweigerungsrecht eines Geistlichen nicht angetastet werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zählen Beicht- und Seelsorgegespräche zum Kern privater Lebensführung, in den nicht eingegriffen werden darf. Ebenso unzulässig ist das Abhören von Beichtgesprächen aus kirchen- und religionsverfassungsrechtlicher Sicht. Zweifelhaft ist auch der durch die Aufweichung des Beichtgeheimnisses angestrebte Sicherheitsgewinn. Es ist im Gegenteil so, dass Seelsorger durch diese Gespräche häufig Schlimmeres verhindern können.
Ich fordere die Bundesregierung ausdrücklich dazu auf, von den Plänen zur Aufweichung des Beichtgeheimnisses unverzüglich Abstand zu nehmen.
110-goldmann-aenderungsplaene_zum_beichtgeheimnis_von_geistlichen_1.pdf